Es könne nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Festgenommene des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig gemacht hat. Bei der konkreten Kontrolle sei zwar kein Betäubungsmittel bei ihm gefunden worden, er sei aber einschlägig vorbestraft. Bei dem Durchsuchten handele es sich damit nicht um einen “Unschuldigen”, entsprechend seien auch grobe Verfahrensverstöße wie die Beweismanipulation nicht mehr tatbestandsmäßig.
Was zum Fick?! Können die zuständigen Richter bitte in dieselbe Zelle gesperrt werden wie der Polizist?
“Nicht um einen Unschuldigen” halte ich auch für ein grobes Verkennen der Schuld im deutschen Strafsystem. Da würde ich auch gerne Ermittlungen wegen des Anfachtsverdachts der Rechtsbeugung sehen.
“Nicht um einen Unschuldigen” halte ich auch für ein grobes Verkennen der Schuld im deutschen Strafsystem.
Das ist ja eigentlich das wichtige. Nach deutschem Strafrecht gilt die Schuld ja erstmal mit Verbüßung einer Strafe als abgegolten. Die Vorbestrafung darf lediglich als ein eventueller Anfangsverdacht ausgelegt werden.
Die Vorbestrafung dient insbesondere dazu festzustellen wie schwer eine erneute Strafe ausfallen muss, sollte es zur Verurteilung kommen, da die vorherige offensichtlich keine resozialisierende Wirkung hatte.
Der Beschuldigte sei nicht als Unschuldiger zu werten.
Und ich dachte, der Polizist wäre gemeint gewesen.
Du meinst in keine?
Also wenn du vorbestraft bist, dürfen Bullen dir Beweise unterjubeln und bleiben selber straffrei, wenn sie auffliegen.
Warum wohl das Vertrauen in Behörden und Rechtsstaat erschüttert sein könnte, woran mag das nur liegen?
Und man vertraut auch nicht auf Staat und Polizeiapparat Weil der Verfassungsschutz den NSU mit aufgebaut hat Weil die Polizei doch selbst immer durchsetzt von Nazis war Weil sie Oury Jalloh gefesselt und angezündet haben
Antilopen Gang!
Das ist … Rechtsverdrehung? Rechtsumkehrung? Rechtsverzerrung?
D-land scheint regelrecht danach zu lechzen US-Amerikanische Zustände zu etablieren. Die Polizei hat immer recht, auch wenn sie gegen das Gesetz verstösst.
Edith: der Polizist wurde lediglich vom “Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger durch Amtsträger” freigesprochen weil der Beschuldigte “gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte”. Trotzdem liest sich die Urteilsbegründung sehr… konstruiert. Kafkaesk. Oder eher Escheresk.
Ich hoffe doch sehr dass der Polizist zusätzlich wegen Betrug o.Ä. anklagt wird, oder? Oder?!Zweite Edith: Das hört sich sehr nach lokalem Klüngel an. Mannheimer Beamten greifen sich gegenseitig unter die Arme oder so. Aber am Horizont ist ein Silberstreif:
Da die Staatsanwaltschaft laut der Zeit angekündigt hat, Rechtsmittel einzulegen, bleibt abzuwarten, ob die höheren Instanzen den Freispruch bestätigen. Da nicht alle Gerichte der Beschuldigungstheorie folgen (…), ist insbesondere mit Blick auf die Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) ein anderes Ergebnis denkbar.
Neben dem Strafverfahren läuft auch ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten, wie der SWR berichtet.
Rechtsstaat erfordert beständige Wachsamkeit & Aktivität.
Neben dem Strafverfahren läuft auch ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten, wie der SWR berichtet. Rechtsstaat erfordert beständige Wachsamkeit & Aktivität.
Wir haben uns untersucht und haben keine Fehler festgestellt.
Und da fragt man sich dann wieso Polizisten nicht vertraut wird.
Unklar bleibt, wie der Polizeibeamte überhaupt an das untergeschobene Marihuana gekommen ist.
Das ist auch ein starkes Stück. Der Polizist war offensichtlich im Besitz von Marihuana - entweder, um es selbst zu konsumieren (aber gibt man es dann für so eine Aktion auf?), oder schon mit dem Vorsatz, es unliebsamen Verhafteten unterzuschieben. Das erfordert m. E. auch zwingend eine Untersuchung sämtlicher früherer Verhaftungen, an denen der Polizist beteiligt war. Ist ja nicht ausgeschlossen, dass das System hatte.
Im Übrigen bleibt zu hoffen, dass sowohl in den höheren Instanzen als auch im Disziplinarverfahren die Gerechtigkeit siegt und der Mann nie wieder in diesem Beruf arbeiten darf.

In der Umgebung haben Mannheimer den Ruf, “blääd” (“blöd” auf Mannheimerisch) zu sein. Diese Richter sind ein weiterer Beweis dafür, dass das stimmt.
Sorry, das muss ein Scherz sein.
Dann legte er eigenmächtig fünf Tüten mit Cannabis im Gesamtgewicht von 4,55 Gramm zu den bei der Durchsuchung asservierten Gegenständen.
Dem Mann auch noch zu unterstellen, er ziehe seine Kunden mit einem 11er Kurs ab, setzt dem ganzen die Krone auf.
WTF








