Das AG hat einen Beamten freigesprochen, der einem Beschuldigten Marihuana untergeschoben hatte. Der Beschuldigte sei nicht als Unschuldiger zu werten.
Unklar bleibt, wie der Polizeibeamte überhaupt an das untergeschobene Marihuana gekommen ist.
Das ist auch ein starkes Stück. Der Polizist war offensichtlich im Besitz von Marihuana - entweder, um es selbst zu konsumieren (aber gibt man es dann für so eine Aktion auf?), oder schon mit dem Vorsatz, es unliebsamen Verhafteten unterzuschieben. Das erfordert m. E. auch zwingend eine Untersuchung sämtlicher früherer Verhaftungen, an denen der Polizist beteiligt war. Ist ja nicht ausgeschlossen, dass das System hatte.
Im Übrigen bleibt zu hoffen, dass sowohl in den höheren Instanzen als auch im Disziplinarverfahren die Gerechtigkeit siegt und der Mann nie wieder in diesem Beruf arbeiten darf.
Das ist auch ein starkes Stück. Der Polizist war offensichtlich im Besitz von Marihuana - entweder, um es selbst zu konsumieren (aber gibt man es dann für so eine Aktion auf?), oder schon mit dem Vorsatz, es unliebsamen Verhafteten unterzuschieben. Das erfordert m. E. auch zwingend eine Untersuchung sämtlicher früherer Verhaftungen, an denen der Polizist beteiligt war. Ist ja nicht ausgeschlossen, dass das System hatte.
Im Übrigen bleibt zu hoffen, dass sowohl in den höheren Instanzen als auch im Disziplinarverfahren die Gerechtigkeit siegt und der Mann nie wieder in diesem Beruf arbeiten darf.