Grund für die einstweilige Anordnung [die das Ausspähen untersagt] ist insbesondere ein drohender irreversibler Reputationsverlust [für das Telekommunikationsunternehmen]. […] Außerdem sieht das BVerfG zulasten der Kunden massenhaften Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG), wogegen wohl kaum ernsthafte Rechtsschutzmöglichkeiten bereit stehen würden.
Die Reihenfolge der Argumente ist interessant. Zuerst darf dem Unternehmen kein Schaden entstehen. Und dann, ach ja, gibt’s auch noch die Grundrechte der Betroffenen.
Ist aber tatsächlich nur die Auffassung der Journalisten. Während im Urteil als erstes der Reputationsschaden und Aufwand für’s Unternehmen genannt wird, finde ich das absolut verständlich. Die Beschwerde kommt von “Konzernunternehmen eines Telekommunikations- diensteanbieters”, die zu erwartenden Schäden wurden halt als Grund angeführt und daher als erstes berücksichtigt.
Im Urteil steht aber:
Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen insbesondere die drohenden massenhaften und irreversiblen Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis der Kundinnen und Kunden […]
Das “insbesondere” wurde in der Berichterstattung also einfach mal vertauscht
Ich folgere, dass sie jetzt wirksameres haben?
In der Tat, es darf in deine Wohnung eingebrochen und Staatstrojaner installiert werden, falls es mal remote nicht klappen sollte 😀😃😄😁😁😁😆😆🙂🙃🙃🙃🫠🫠🫠
In Deutschland leben ja bekannterweise über 82 Million Terrorist*innen
Noch unwirksamer geht halt nicht…
Ach Mist, ich vergesse immer, dass es nie darum geht jemanden auszuspähern, der auch nur 3s investiert, sich zu schützen, sondern immer noch um die breite Masse an Tech-Dummies.
Naja, wenn wir ehrlich sind… Solange du in >90% der Fälle erfolgreich bist mit der Standardmethode - warum Aufwand reinstecken für die Edge-Cases.
Ich frag mich nur, wie viel es ausmacht, dass einzelne Programme/Apps die lokalen DNS Server umgehen und auf DoH setzen. Sollte das verbreiteter werden, wird es ggf schwerer.
warum Aufwand reinstecken für die Edge-Cases
Darum geht es ja eben.
Erst wenn du einsiehst, dass die Bevölkerung das Ziel der Überwachung ist, funktioniert diese Betrachtung. Wenn es tatsächlich darum ginge, Kriminelle zu fassen, wäre der “Edge-Case” minimaler Sicherheit (jeder Idiot kann DoH of DoT konfigurieren, die meisten mit etwas Interesse an Technik tun es schon automatisch, einfach wenn sie von ihrem Provider zu einem unabhängigen und unzensierten DNS wechseln) eher die Regel.






