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Cake day: October 29th, 2024

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  • Ist aber tatsächlich nur die Auffassung der Journalisten. Während im Urteil als erstes der Reputationsschaden und Aufwand für’s Unternehmen genannt wird, finde ich das absolut verständlich. Die Beschwerde kommt von “Konzernunternehmen eines Telekommunikations- diensteanbieters”, die zu erwartenden Schäden wurden halt als Grund angeführt und daher als erstes berücksichtigt.

    Im Urteil steht aber:

    Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen insbesondere die drohenden massenhaften und irreversiblen Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis der Kundinnen und Kunden […]

    Das “insbesondere” wurde in der Berichterstattung also einfach mal vertauscht