Strafverfolgungsbehörden wollen umfassende DNS-Überwachung nutzen. Was Fachgerichte billigten, stoppte nun das BVerfG mit einer einstweiligen Anordnung.
Naja, wenn wir ehrlich sind… Solange du in >90% der Fälle erfolgreich bist mit der Standardmethode - warum Aufwand reinstecken für die Edge-Cases.
Ich frag mich nur, wie viel es ausmacht, dass einzelne Programme/Apps die lokalen DNS Server umgehen und auf DoH setzen. Sollte das verbreiteter werden, wird es ggf schwerer.
Erst wenn du einsiehst, dass die Bevölkerung das Ziel der Überwachung ist, funktioniert diese Betrachtung. Wenn es tatsächlich darum ginge, Kriminelle zu fassen, wäre der “Edge-Case” minimaler Sicherheit (jeder Idiot kann DoH of DoT konfigurieren, die meisten mit etwas Interesse an Technik tun es schon automatisch, einfach wenn sie von ihrem Provider zu einem unabhängigen und unzensierten DNS wechseln) eher die Regel.
Naja, wenn wir ehrlich sind… Solange du in >90% der Fälle erfolgreich bist mit der Standardmethode - warum Aufwand reinstecken für die Edge-Cases.
Ich frag mich nur, wie viel es ausmacht, dass einzelne Programme/Apps die lokalen DNS Server umgehen und auf DoH setzen. Sollte das verbreiteter werden, wird es ggf schwerer.
Darum geht es ja eben.
Erst wenn du einsiehst, dass die Bevölkerung das Ziel der Überwachung ist, funktioniert diese Betrachtung. Wenn es tatsächlich darum ginge, Kriminelle zu fassen, wäre der “Edge-Case” minimaler Sicherheit (jeder Idiot kann DoH of DoT konfigurieren, die meisten mit etwas Interesse an Technik tun es schon automatisch, einfach wenn sie von ihrem Provider zu einem unabhängigen und unzensierten DNS wechseln) eher die Regel.