Strafverfolgungsbehörden wollen umfassende DNS-Überwachung nutzen. Was Fachgerichte billigten, stoppte nun das BVerfG mit einer einstweiligen Anordnung.
Erst wenn du einsiehst, dass die Bevölkerung das Ziel der Überwachung ist, funktioniert diese Betrachtung. Wenn es tatsächlich darum ginge, Kriminelle zu fassen, wäre der “Edge-Case” minimaler Sicherheit (jeder Idiot kann DoH of DoT konfigurieren, die meisten mit etwas Interesse an Technik tun es schon automatisch, einfach wenn sie von ihrem Provider zu einem unabhängigen und unzensierten DNS wechseln) eher die Regel.
Darum geht es ja eben.
Erst wenn du einsiehst, dass die Bevölkerung das Ziel der Überwachung ist, funktioniert diese Betrachtung. Wenn es tatsächlich darum ginge, Kriminelle zu fassen, wäre der “Edge-Case” minimaler Sicherheit (jeder Idiot kann DoH of DoT konfigurieren, die meisten mit etwas Interesse an Technik tun es schon automatisch, einfach wenn sie von ihrem Provider zu einem unabhängigen und unzensierten DNS wechseln) eher die Regel.