Am Freitag hat das Landgericht Konstanz ein Urteil in einem Berufungsverfahren gegen ein AfD-Mitglied gesprochen. Der Mann wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und versuchter Nötigung zu elf Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Besonders ist der Fall, da der Mann in den Singener Gemeinderat nachrücken soll. Der Südkurier hatte zuerst über den Vorgang berichtet. Mann war mehrfach einschlägig vorbestraft
Die elfmonatige Gefängnisstrafe wird laut Richter nicht auf Bewährung ausgesetzt. Denn unter anderem sei der Mann mehrfach - auch einschlägig - vorbestraft und habe die Taten während seiner Bewährungszeit verübt. Unter anderem ging es in dem Prozess um das Würgen eines Mannes und die Bedrohung mit einer täuschend echt aussehenden Pistole. Darüber hinaus habe der Angeklagte die Taten abgestritten und keine Reue gezeigt. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
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Schon seltsam dieser weltweite Trend politische Ämter an verurteilte Straftäter abzutreten.
Per Se ist das ja auch nicht so schlimm, aber warum müssen es faschistoide Vergewaltiger und Gewalttäter/Nötiger sein?
Sorry was? Wenn du eine Vorverurteilung in deinem Lebenslauf hast bist du von VERDAMMT vielen Tätigkeitsfeldern ausgeschlossen. Wieso ist das politische Leiten einer Gesellschaft davon ausgenommen?
Weil es auf die Straftat ankommen sollte. Natürlich will man keinen Vergewaltiger in Berufen haben, in denen man mit Menschen zu tun hat, aber was soll denn das Problem daran sein, wenn zB ein Koch eine Vorstrafe für Urkundenfälschung hat.
Und genauso sollte es auch bei Politikern sein, mir wäre es ziemlich egal ob ein Politiker wegen Drogenbesitz oder so vorbestraft ist und auch wenn es in Deutschland relativ unwahrscheinlich ist, sollten politisch Inhaftierte eine Chance haben gewählt zu werden, aber Straftaten in denen Macht missbraucht wurden, wie eben zB Vergewaltigung oder Nötigung, sind für mich auch absolute no-gos.
Wir rühmen uns damit, dass unser Rechtssystem eher auf Rehabilitation statt Strafe ausgelegt ist, also warum sollten Rehabilitierte nicht auch die Chance bekommen, wie jeder andere auch?
also warum sollten Rehabilitierte nicht auch die Chance bekommen, wie jeder andere auch?
Er ist nicht rehabilitiert. Er hat die Haftstrafe erst noch anzutreten.
Ich habe noch überlegt ob ich es noch im Kommentar dazuschreibe, aber ich denke auch nicht, dass der der AfDler oder eine gewisse Orange rehabilitiert sind
Wir rühmen uns damit, dass unser Rechtssystem eher auf Rehabilitation statt Strafe ausgelegt ist, also warum sollten Rehabilitierte nicht auch die Chance bekommen, wie jeder andere auch?
Ja wäre ich auch dafür, aber halt dann in der gesamten Breite. Gleiches Recht für alle und so.
Weil eine Vorstrafe nicht das passive Wahlrecht einer Person einschränkt, was ich persönlich auch gut so finde. Um “Leitung einer Gesellschaft” geht es hier ja nicht, da gibt es zum Glück noch andere Kontrollmechanismen.
Was eine tolle Partei! Ich freue mich, dass uns jetzt ein verurteilter Gewalttäter, der Menschen mit Pistolen bedroht und Zeugen bedroht, uns jetzt parlamentarisch vertritt. Das ist genau der Typ Politiker, dem ich gerne wichtige Entscheidungen im kommunalen Bereich anvertraue und an den ich mich dann als Bürger gerne wende, wenn ich ein kommunalpolitisches Anliegen habe. Diese hervorragende Partei wähle ich definitiv weiterhin! … sagen 28% der Bürger von Singen.
Der Mann wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und versuchter Nötigung zu elf Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Na so jemanden will man doch in Kontrolle haben /s
Schreib das doch bitte auf deutsch, sonst ist es sehr mißverständlich.
Lupenreiner Demokrat
Das waren keine Verbrechen sondern Vergehen? Da muss ich direkt die Unterscheidung in Wikipedia nachschlagen.
Unter einem Verbrechen wird ein schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens verstanden.
Vergehen bezeichnet eine minderschwere Straftat, die mit einer nicht allzu hohen Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht ist.
Ohne die konkreten Gesetze nachgeschaut zu haben; Jemanden würgen ist also minderschwer und man kann dann trotzdem politische Ämter bekleiden.
Die Grenze zwischen Vergehen und Verbrechen ist in Deutschland eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug.