Am Freitag hat das Landgericht Konstanz ein Urteil in einem Berufungsverfahren gegen ein AfD-Mitglied gesprochen. Der Mann wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und versuchter Nötigung zu elf Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Besonders ist der Fall, da der Mann in den Singener Gemeinderat nachrücken soll. Der Südkurier hatte zuerst über den Vorgang berichtet. Mann war mehrfach einschlägig vorbestraft

Die elfmonatige Gefängnisstrafe wird laut Richter nicht auf Bewährung ausgesetzt. Denn unter anderem sei der Mann mehrfach - auch einschlägig - vorbestraft und habe die Taten während seiner Bewährungszeit verübt. Unter anderem ging es in dem Prozess um das Würgen eines Mannes und die Bedrohung mit einer täuschend echt aussehenden Pistole. Darüber hinaus habe der Angeklagte die Taten abgestritten und keine Reue gezeigt. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

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  • Obelix@feddit.org
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    2 days ago

    Was eine tolle Partei! Ich freue mich, dass uns jetzt ein verurteilter Gewalttäter, der Menschen mit Pistolen bedroht und Zeugen bedroht, uns jetzt parlamentarisch vertritt. Das ist genau der Typ Politiker, dem ich gerne wichtige Entscheidungen im kommunalen Bereich anvertraue und an den ich mich dann als Bürger gerne wende, wenn ich ein kommunalpolitisches Anliegen habe. Diese hervorragende Partei wähle ich definitiv weiterhin! … sagen 28% der Bürger von Singen.