Am Freitag hat das Landgericht Konstanz ein Urteil in einem Berufungsverfahren gegen ein AfD-Mitglied gesprochen. Der Mann wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und versuchter Nötigung zu elf Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Besonders ist der Fall, da der Mann in den Singener Gemeinderat nachrücken soll. Der Südkurier hatte zuerst über den Vorgang berichtet. Mann war mehrfach einschlägig vorbestraft
Die elfmonatige Gefängnisstrafe wird laut Richter nicht auf Bewährung ausgesetzt. Denn unter anderem sei der Mann mehrfach - auch einschlägig - vorbestraft und habe die Taten während seiner Bewährungszeit verübt. Unter anderem ging es in dem Prozess um das Würgen eines Mannes und die Bedrohung mit einer täuschend echt aussehenden Pistole. Darüber hinaus habe der Angeklagte die Taten abgestritten und keine Reue gezeigt. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
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Das waren keine Verbrechen sondern Vergehen? Da muss ich direkt die Unterscheidung in Wikipedia nachschlagen.
Ohne die konkreten Gesetze nachgeschaut zu haben; Jemanden würgen ist also minderschwer und man kann dann trotzdem politische Ämter bekleiden.
Die Grenze zwischen Vergehen und Verbrechen ist in Deutschland eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug.