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Dobrindt, der selbst kein Jurist ist, hat sich darüber einfach hinweggesetzt. Der Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts war für viele Juristen nun wirklich keine Überraschung. Auch Dobrindt muss damit gerechnet haben - und was macht er? Er tritt vor die Presse und sagt wörtlich: “Es gibt keinen Grund, aufgrund einer Gerichtsentscheidung, die heute hier erfolgt ist, in diesem Einzelfall unsere Praxis zu verändern.”
Aber in einem Rechtsstaat sollte nicht das persönliche Rechtsverständnis eines Ministers oder seiner Partei entscheidend sein, sondern das geschriebene Gesetz und die Auslegung durch die unabhängige Justiz. Und wenn ein Innenminister - also der Mann, der auch die Polizei verantwortet - öffentlich erklärt, sich von Gerichtsentscheidungen nicht beeindrucken zu lassen, dann signalisiert er: Recht gilt nur, wie es mir passt.
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Eine Bundesregierung, ein Innenminister, von dem nach einer Gerichtsentscheidung kein selbstkritisches Wort zu hören ist - das ist besorgniserregend. Und gruselig. Und bei einem Seitenblick in Richtung USA stellt sich die Frage: Wollen wir dahin?
Ist ein bisschen her, aber ich meine mich an das Wort “Gewaltenteilung” aus dem GK Unterricht zu erinnern. Das ist dann jetzt wohl endgültig hinfällig?
Laschet hat letztens auch gesagt, Netanjahu werde nicht verhaftet, falls er nach Deutschland kommt. Da es einem Haftbefehl gibt, widerspricht das offensichtlich dem Gesetz. Soviel zur Law and Order Partei
"Rules for thee, but not for me. ", war doch schon lange das Credo konservativer Kreise.
Deren Law & Order dient ausschließlich dazu, den Pöbel einzuhegen und die eigenen Pfründe (und die ihres Klientels) zu verteidigen.
Ich war auch total erschrocken, als er einfach meinte, trotzdem weiter zu machen. Aber irgendwie hatte der überwiegende Teil der Medienberichte danach den Unterton „Ja, ist halt so." Die Vorgehensweise ist gerichtlich verboten worden und es wird einfach weiter gemacht, oder hab ich was verpasst? Wo ist der Aufschrei?
Mitglieder dieser Partei fordern ständig Dinge zu denen Richter schonmal nein gesagt haben. Bürgergeld 100% Sanktionieren, Vorratsdatenspeicherung, etc etc.
Von der Leyens mehrmaliges “verlieren” von SMS erst als Verteidigungsministerin und jetzt als EU Kommissarin? Vollkommen ohne Konsequenzen.
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/von-der-leyen-sms-corona-imfpungen-100.html
Was stand in den SMS, die sich EU-Kommissionschefin von der Leyen und Pfizer-Chef Bourla kurz vor einem milliardenschweren Impfstoff-Deal schrieben? Die Kommission hält das geheim. Zu Unrecht, sagt das EU-Gericht.
Mit Rechtsstaatlichkeit gewinnt man heute keine Wahlen mehr, weil die Bevölkerung die Institutionen nicht mehr mit sich selber verbindet. Ein Affront an die Justiz wird nicht mehr als ein Affront an die Gesellschaft gesehen.
An dieser Entwicklung arbeitet die CDU schon lange. Die SPD ist da natürlich auch gut dabei und die AfD trägt das quasi als Kernmarke.
Die CDU redet aber intern anscheinend mindestens so verächtlich über die Justiz wie die AfD öffentlich. Ich will nur hierran erinnern:
Die Leute hätten genug vom “Nazi-Bashing gegen die AfD und dem Gerede über die Brandmauer”. “Vielmehr müssen wir sie deshalb inhaltlich bekämpfen.” Niemand, so fügte ein anderer Unionsmann am Telefon hinzu, könne die Ausreden mehr hören, wegen irgendeines “Scheiß-Gerichts” gehe dies nicht, wegen des Europarechts oder wegen der Genfer Flüchtlingskonvention gehe jenes nicht.
Der US-Präsident beim Unterzeichnen von Regierungsdekreten im Oval Office, in deren Folge illegale Einwanderer aufgegriffen, Umweltschutzbehörden abgeschafft oder Gewalttäter auf freien Fuß gesetzt werden. “So eine Optik brauchen wir auch”, meint ein Merz-Vertrauter: “Die Schreibunterlage, der Füller, die Unterschrift – zack! So was wollen die Leute sehen!”
Wer braucht schon ein Parlament, oder eine Justiz als Kontrollinstanzen. Einfach mal zack! machen und auf die Regeln scheissen.
Beim Thema Sterbehilfe hatten wir auch schon Artikel wie “Sterbehilfe: Spahn boykottiert Recht”. Konsequenzen hatte das absolut keine und Spahn ist heute Fraktionsvorsitzender.
Spahn alleine hat glaube ich mehr für die verächtlichmachung der Justiz getan als die AfD insgesamt. Der Mann produziert sowas in Hochzeiten im Tagestakt.
Wer hätte gedacht, dass sich die vielbeschworenen rechtsfreien Räume nicht im Internet, sondern im Innenministerium befinden? Ok jeder.
Wie ich schon anderswo geschrieben habe: Immunität aufheben und in Beugehaft, bis er sich wieder an Recht und Gesetz halten möchte.
Dumme Frage, aber verstößt ein Minister in diesem Fall tatsächlich gegen das Gesetz? Oder tun das die Polizisten, die rechtswidrige Anweisungen ausführen?
Ganz einfach gesagt :beide. Er darf das micht nesseren wissens anweisen und der beamte der die anweisung erhält muss remonstrieren
Edit: aber heutzutage hat vernutlich keiner von beiden konsequenzen zu fürchten
Beide.
Das ist nicht ganz so einfach zu beantworten: https://bawü.social/@praesolgka/114618133882961618
Da gibt es keine rechtliche Handhabe für.
Ist doch scheinbar egal was das Recht sagt?! Für die Zurückweisung gibt es die Grundlage auch nicht und dennoch ordnet Dobrindt die an. Und besteht darauf wenn ihn Gerichte in die Schranken weisen.
Hab den Zwinker-.Smiley vergessen …
Bin kein Jurist, erklär’ mir bitte mal warum das keine Rechtsbeugung sein soll: Der Mann ist Amtsträger und leitet und entscheidet über eine Rechtssache.
Wobei ja wäre jetzt nicht Beugehaft sondern gleich Haft. Ein bis fünf Jahre, Geldstrafe nicht vorgesehen.
Das wird hier erklärt: https://bawü.social/@praesolgka/114618133882961618
Da wird erklärt, dass es leider keine Zwangsmaßnahme gegen die Exekutive gibt, nicht warum, oder warum das Verhalten von Dobby keine Rechtsbeugung sei.
Er verhält sich jedenfalls klar GG widrig, seine Rhetorik ist eindeutig kämpferisch, ich sehe es als erwiesen, dass Dobbys Verhalten darauf ausgeht, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen. (Höchstens teilweise /s)
Weiss ich, aber warum sich an Gesetze halten? Minister Dobrint macht es doch vor. Da wird er sich doch wohl nicht beschweren, wenn gegen ihn genauso rechtswidrig verfahren wird, oder?
GG Artikel 20, Absatz 4 wann
Ha! Doppeldeutig und beides richtig.
Von Trump lernen heißt…
Zurückrudern lernen?
I muss ehrlich sagen, ich verstehe das Urteil nicht. Rechtsstand ist doch, dass jemand, der aus einem anderen EU-Land einreist, hier nicht Asyl beantragen kann, weil er es bereits in dem EU-Land davor oder noch früher hätte beantragen müssen. Wenn also Leute über Polen in Deutschland einreisen, dann hätten sie ja eigentlich in Polen (oder einem anderen Land, je nach Route) Asyl beantragen sollen. Dass die Polizei also Leute nach Polen (oder Österreich, oder wo auch immer) zurückschickt, weil sie dort Asyl hätten beantragen müssen, ist doch eigentlich so korrekt.
Zuständig für das Asylverfahren ist das erste EU-Land, in dass die Person einreist. Und solange die nicht vom Himmel fallen oder mit dem Ruderboot in Hamburg oder Kiel landen, wäre Deutschland fein raus. Die haben sich die EU-Verordnung sehr, sehr schön für Deutschland gestrickt. Das kann man kritisieren, wie den ganzen Umgang mit Asylanten in der EU. Aber das ist doch so die Lage.
Oder habe ich das komplett falsch verstanden?
Deutschland muss die Leute aufnehmen, herausfinden welches ihr erstes Einreiseland war, und sie dann dorthin schicken. An der Grenze zurückweisen ist nicht korrekt.
Also nicht zurückschicken, sondern einsperren, bis sie reden, und dann gezielt zurückschicken.
Nein, Menschen dürfen in einem Rechtsstaat nicht grundlos eingesperrt werden. Sie haben außerdem keine Mitwirkungspflicht in dem Verfahren. Ohne ihre Mitwirkung könnten die Behörden aber auch zum Schluss kommen dass sie via das Unerwünschteste aller EU Länder eingereist sind, das ist dann oft motivierend genug.
Aber ganz grundsätzlich finde ich die EU Regel dass das Ersteinreiseland das Asylland sein muss sehr eigenartig und ziemlich ungerecht - das führt doch einfach zu einer Überlast für die Grenzländer. Eine gleichmäßige Verteilung wäre doch viel besser, zB mit einer Lotterie.
Dass es keine Mitwirkungspflicht gibt, macht keinen Sinn. Sie wollen Asyl, nach dem Dublin-Verfahren werden sie es hier nicht bekommen, also muss es in ihrem Interesse sein, das Problem zu lösen. Wir dürfen nur nicht in die Falle geraten, ihnen den Aufenthalt als “wir warten darauf, dass ihnen einfällt, wo sie eingereist sind” so angenehm zu gestalten, dass sie das als besser ansehen, als im Ersteinreiseland Asyl zu beantragen.
Und dass das Dublin-Verfahren sehr problematisch ist und besonders die südlichen EU-Staaten stark benachteiligt, dass ist noch ein anderes Problem. Ja, die Asylanten sollten gerecht auf die EU-Staaten aufgeteilt werden, aber wenn Du versuchst, “gerecht” zu definieren, wird es sehr, sehr schwierig.
Was mich stört ist, dass wir dieses Problem jetzt schon seit 10 Jahren diskutieren und sich einfach nichts getan hat.
Das Gericht hat genau das bemängelt, dass die Behörden eben nicht nach dem Dublin Verfahren verfahren sind, was sie aber hätten tun müssen.
Personen, die bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, dürfen nicht ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates für die Prüfung des Asylantrags zurückgewiesen werden. Das hat das Verwaltungsgericht in mehreren Eilverfahren entschieden.
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Die Zurückweisung der Antragsteller sei rechtswidrig. Die Bundesrepublik sei nach der Dublin-Verordnung der EU dazu verpflichtet, bei Asylgesuchen, die auf deutschem Staatsgebiet gestellt werden, in jedem Fall das in dieser Verordnung vorgesehene Verfahren zur Bestimmung des für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats vollständig durchzuführen (so genanntes „Dublin-Verfahren“). Die Antragsteller hätten ein entsprechendes Asylgesuch geäußert, sodass ihnen der Grenzübertritt erlaubt und das Dublin-Verfahren in Deutschland durchgeführt werden müsse. Die Bundesrepublik könne sich nicht darauf berufen, dass die Dublin-Verordnung angesichts einer Notlage unangewendet bleiben dürfe. Insbesondere könne sie die Zurückweisungen nicht auf die Ausnahmeregelung des Art. 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) stützen. Es fehle dafür bereits an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Antragsgegnerin.
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Der Schutz des Rechtsstaates gilt für ausnahmslos jeden.
Also dann nicht zurückweisen, sondern festhalten, bis das zuständige Land gefunden ist.
Wenn also Leute über Polen in Deutschland einreisen, dann hätten sie ja eigentlich in Polen (oder einem anderen Land, je nach Route) Asyl beantragen sollen. Dass die Polizei also Leute nach Polen (oder Österreich, oder wo auch immer) zurückschickt, weil sie dort Asyl hätten beantragen müssen, ist doch eigentlich so korrekt.
Zuständig für das Asylverfahren ist das erste EU-Land, in dass die Person einreist.
Wenn ich das richtig verstanden habe ist genau das der Knackpunkt. Polen/Österreich sind im Zweifel bzw sogar ziemlich sicher auch nicht zuständig weil das nicht die ersten Ländern sind. Wir müssten die Menschen in das jeweils “richtige” Land schicken. Das festzustellen ist sobald der Mensch auf unserem Boden ist anscheinend unsere Aufgabe. Einfach Ping-Pong mit den Menschen zu spielen geht halt nicht.
Also nicht zurückschicken, sondern einsperren und Einreiseland ermitteln?
Einsperren ist halt schwierig wenn die Ermittlung unendlich lange dauern kann. Das widerspricht auf jeden Fall meinem Verständnis von menschenwürdiger Behandlung.
Ich bin auch nicht davon begeistert, Menschen einzusperren. Aber was ist die Alternative? Manche Dinge gehen halt nicht ohne Druck.
Bist du für unendliche Erzwingungshaft bei Bußgeldern?
Mach einen besseren Vorschlag, der die Situation tatsächlich löst, und ich bin gerne bereit, darüber zu diskutieren. Die momentanen “Lösungen” lösen eben nichts, sondern vergrößern das Problem.
Ich mein wenn dir jedes Mittel recht ist, dann erschieß einfach die Leute an der Grenze die dir nicht passen. Wir haben halt nunmal Werte wie Menschenwürde und wir haben die aus gutem Grund. Und die gelten aus gutem Grund auch für alle, egal ob die einen deutschen Pass haben oder nicht.
Die momentanen “Lösungen” lösen eben nichts, sondern vergrößern das Problem.
Bevor wir über Lösungen diskutieren können musst du erstmal genau sagen welches Problem du lösen möchtest, bzw welches Problem aktuell größer wird wegen schlechter Lösungen. Wenns dir um die vielen Asylanträge geht hab ich gute Neuigkeiten: die gehen schon lange zurück.
Deshalb Dobrindt einsperren
Ist es nicht so, dass es lediglich eine Einzelfallentscheidung im Falle von 3 Somaliern gab?
Die nicht auf Besonderheiten des Einzelfalls beruht, sondern auf der grundlegend falschen Rechtsauffassung des Innenministeriums.