Statt Warnschüsse abzugeben, sofort Verstärkung zu alarmieren oder ihren Kollegen zu helfen, hatten die beiden Beamtinnen ein vorbeifahrendes Auto angehalten und waren vom Tatort geflüchtet […] Erst später hatten sie die Leitstelle informiert.
Augen auf bei der Berufswahl würde ich sagen.
Jep. Ich verstehe das Verhalten aber ich bin auch nicht Polizist geworden und hab das auch weiter nicht vor. Die sollen bitte, auch für sich selbst, etwas anderes finden.
Wird echt interessant, wie das am Ende ausgeht. Wenn sie zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden wären, hätten sie automatisch ihren Job verloren. Da sie letztendlich “nur” 4 Monate bekommen haben, geht die Entlassung nur per Disziplinarverfahren.
Meine Meinung: Persönlich ist das für die beiden Frauen natürlich sehr hart, aber ich halte es für die richtig Entscheidung, falls sie entlassen werden. Einerseits, rechttheoretisch betrachtet, sind sie für eine versuchte gefährliche Körperverletzung im Amt verurteilt worden, was nicht mit einer Weiterbeschäftigung als Polizistin vereinbar sein sollte. Andererseits, wenn sie unter Druck so reagieren, scheinen sie im Beruf als Polizistin falsch aufgehoben. Wie sie in der Situation reagiert haben geht über den Selbstschutz hinaus, da sie es nicht mal geschafft haben die Dienststelle unmittelbar in Kenntnis zu setzen oder Verstärkung anzufordern.
Im Strafprozess begründeten sie ihr Verhalten mit Todesangst.
Eine Polizistin die in Panik gerät wenn Schüsse fallen ist auf jeden Fall da falsch aufgehoben. Ich hätte such Todesangst aber ich bin ja Zivilist. Die haben beide die notwendige Ausbildung erhalten und wenn nicht dann läuft da etwas aber gewaltig falsch.
Flucht ist das Eine, aber Leute zurücklassen ist nicht gerade kameradinnenschaftlich.
Naja immerhin haben sie niemanden erschossen
voll dumm von denen. hätten die lieber mal jemanden erschossen oder was rechtsextremes gepostet. dann hätten sie jetzt ihren job noch.
Schade, das dass über die Strafschiene läuft/laufen muss. Unter realer Lebensbedrohung laufen Reflexe ab - und wenn jemand reflexhaft mit Flucht reagiert, ist das m.E, nach keine strafbare Handlung, sondern schlicht fehlende Eignung. Da sollte aus Fürsorge den beiden und ihren Kollegys gegenüber zügig eine Berufsunfähigkeit festgestellt werden. Ist aber wohl die falsche Branche für so eine Reaktion.
Ein vorbeikommendes Auto anhalten und dem Fahrer verklickern, dass er sie jetzt mitnehmen soll, ist aber mehr als nur ein Reflex. Das erfordert deutlich mehr Aufwand, als wenigstens mal am sicherlich mitgeführten Funkgerät die Sprechtaste zu drücken und eine Lagemeldung abzugeben. (Was man auch aus einer Deckung heraus tun kann)
Jein - es ist kein Reflex im neurologische Sinn.
Dennoch löst Panik einen Fluchtreflex mit komplexen Verhaltensweisen aus, die vom Verstand her nicht steuerbar sind, und führt zu genau solchem Verhalten.
Dass das nicht vernunftgesteuert war zeigt mMn gerade der Umstand, dass sie ein anderes Auto angehalten haben - sie sind mit ihrem eigenen angekommen, wenn sie sich aktiv zur Flucht entschieden hätten, wäre es wesentlich vernünftiger gewesen, einfach das zu nehmen. Ganz abgesehen davon, dass einfach in Deckung gehen sicherer gewesen wäre statt ie der Nähe einer Schießerei rumzulaufen. Panik schaltet die Vernunft aus.
versuchte gefährliche Körperverletzung im Amt durch Unterlassen
Also das scheint mir doch eine sehr abenteuerliche Konstruktion zu sein… Unterlassene Hilfeleistung: Von mir aus, aber sich aus einem unerwartetem Schusswechsel ist jetzt erstmal menschlich, nicht wenn auch vielleicht für Polizeibeamten nicht ideal…
Inwieweit so eine Reaktion Jemanden für den Polizeidienst, oder auch nur für den Außendienst untauglich macht stelle ich jetzt auch mal in Frage: Es gibt in Deutschland dermaßen wenig Schusswaffenkriminalität, dass die meisten Polizisten in ihrer ganzen Karriere nicht in eine Schießerei geraten dürften; jetzt ausgerechnet diesen Aspekt zum Hauptkriterium über Tauglichkeit zu machen, aber den viel alltäglich relevanteren exzessiven Gebrauch von Gewalt durchgehen zu lassen zeugt halt auch von fragwürdigen Prioritäten…
Statt Warnschüsse abzugeben, sofort Verstärkung zu alarmieren oder ihren Kollegen zu helfen, […] waren vom Tatort geflüchtet, […] Erst später hatten sie die Leitstelle informiert.
Nich direkt in einen Schusswechsel eingreifen kann ich verstehen, aber in der Nähe bleiben, um Verstärkung zu alarmieren und diese mit aktuellen Informationen versorgen würde ich erwarten.
Ich habe mir zugegebenermaßen das Urteil nicht durchgelesen (was bei der durchschnittlichen “Güte” der deutschen Justizberichterstattung leider regelmäßig notwendig wäre), und ich sage auch nicht, dass hier nicht eventuell auch starkes Fehlverhalten vorlag.
Aber von da zu “versuchter gefährlicher Körperverletzung” zu springen, und sei es “durch Unterlassen” ist mir dann doch einfach eine ecke zu weit. So oder so wäre die hier zur Schau gestellte zugrunde liegende Charaktereigenschaft eine der Feigheit, was für Polizisten zwar durchaus ein Problem ist, aber IMO ein viel kleineres Problem als wenn Jemand es sichtbar genießt macht zu missbrauchen um Gewalt gegen wehrlose auszuüben. Der Rechtsstaat verkraftet es besser, wenn ein Polizist sich einmal aus Todesangst verkriecht, als wenn ein Polizist im Wochentakt friedliche Demonstranten straflos verprügelt.
Und das jetzt ausgerechnet das kleinere Problem das ist, was nicht nur zur (mutmaßlich durchaus sachgerechten) Versetzung in den Innendienst, sondern eventuell sogar zum Verlust des Berufs führen kann, dann hat das halt schon einen argen Beigeschmack…
Aber von da zu “versuchter gefährlicher Körperverletzung” zu springen, und sei es “durch Unterlassen” ist mir dann doch einfach eine ecke zu weit.
Es ist nun mal eine der Aufgaben der Polizei, die Öffentlichkeit davor zu schützen, dass irgendwelche Trottel mit Schusswaffen einfach so in der Gegend rumballern und auf Menschen schießen. Genau diese Aufgabe haben die beiden Verurteilten überhaupt nicht mal angefangen wahrzunehmen, sie sind einfach, ohne wenigstens mal eine Lagemeldung abzugeben, mit erheblichem Aufwand (die haben dafür eigens ein vorbeikommendes Auto angehalten) abgehauen.
Und die versuchte gefährliche Körperverletzung ist ein unweigerliches Resultat davon, wenn ein Trottel mit einer Schusswaffe auf Leute schießt, wie hier passiert. Dank der schussicheren Weste, hat der Beamte, der tatsächlich seine Aufgabe erfüllt hat, wenigstens überlebt.
Die Verurteilten können froh sein, dass ihr Kollege das überlebt hat, sonst wären sie wahrscheinlich wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen dran.
Wenn man als einfacher Passant so eine Situation beobachtet und nicht wenigstens so schnell, wie ohne sich selbst und Andere zu gefährden möglich, über den Notruf meldet, wäre man übrigens auch wegen unterlassener Hilfeleistung dran. Und das ist gut so.







