Aber von da zu “versuchter gefährlicher Körperverletzung” zu springen, und sei es “durch Unterlassen” ist mir dann doch einfach eine ecke zu weit.
Es ist nun mal eine der Aufgaben der Polizei, die Öffentlichkeit davor zu schützen, dass irgendwelche Trottel mit Schusswaffen einfach so in der Gegend rumballern und auf Menschen schießen. Genau diese Aufgabe haben die beiden Verurteilten überhaupt nicht mal angefangen wahrzunehmen, sie sind einfach, ohne wenigstens mal eine Lagemeldung abzugeben, mit erheblichem Aufwand (die haben dafür eigens ein vorbeikommendes Auto angehalten) abgehauen.
Und die versuchte gefährliche Körperverletzung ist ein unweigerliches Resultat davon, wenn ein Trottel mit einer Schusswaffe auf Leute schießt, wie hier passiert. Dank der schussicheren Weste, hat der Beamte, der tatsächlich seine Aufgabe erfüllt hat, wenigstens überlebt.
Die Verurteilten können froh sein, dass ihr Kollege das überlebt hat, sonst wären sie wahrscheinlich wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen dran.
Wenn man als einfacher Passant so eine Situation beobachtet und nicht wenigstens so schnell, wie ohne sich selbst und Andere zu gefährden möglich, über den Notruf meldet, wäre man übrigens auch wegen unterlassener Hilfeleistung dran. Und das ist gut so.
Es ist nun mal eine der Aufgaben der Polizei, die Öffentlichkeit davor zu schützen, dass irgendwelche Trottel mit Schusswaffen einfach so in der Gegend rumballern und auf Menschen schießen. Genau diese Aufgabe haben die beiden Verurteilten überhaupt nicht mal angefangen wahrzunehmen, sie sind einfach, ohne wenigstens mal eine Lagemeldung abzugeben, mit erheblichem Aufwand (die haben dafür eigens ein vorbeikommendes Auto angehalten) abgehauen.
Und die versuchte gefährliche Körperverletzung ist ein unweigerliches Resultat davon, wenn ein Trottel mit einer Schusswaffe auf Leute schießt, wie hier passiert. Dank der schussicheren Weste, hat der Beamte, der tatsächlich seine Aufgabe erfüllt hat, wenigstens überlebt.
Die Verurteilten können froh sein, dass ihr Kollege das überlebt hat, sonst wären sie wahrscheinlich wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen dran.
Wenn man als einfacher Passant so eine Situation beobachtet und nicht wenigstens so schnell, wie ohne sich selbst und Andere zu gefährden möglich, über den Notruf meldet, wäre man übrigens auch wegen unterlassener Hilfeleistung dran. Und das ist gut so.