Beim ersten Wort liegt wahrscheinlich ein Vertipper oder ein regionaler Ausdruck vor.
Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft wird im Sozialrecht für Menschen verwendet, die zusammen in einer Wohnung leben und zwar nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, aber trotzdem füreinander wechselseitige Verantwortung übernehmen.
Nach einem Jahr des Zusammenlebens geht das Jobcenter auch bei eigentlichen Wohngemeinschaften dann gerne der Frage nach ob, bzw unterstellt gleich das Vorliegen einer solchen Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft. Warum? Weil sie die Menschen dann zu einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft erklärt. Als Folge werden dann die Einkünfte und Vermögensverhältnisse des “Partners” in die Berechnung des möglichen Anspruchs auf SGB II Leistungen einbezogen.
Ich kenne solche Umtriebe auch vom österreichischen AMS uns stelle schon lange deren Legalität in Frage. Nur weil die das halt so praktizieren, muss das noch lange nicht heißen, dass es auch rechtens ist. Das gehört endlich mal angefochten. Ich kann meine Mitbewohnys nicht dazu verpflichten, ihre Cornflakes, Spülmittel oder sonst irgendwas mit mir zu teilen - und schon gar nicht, ihre Vermögensverhältnisse offenzulegen. Es ist hanebüchen, das zu verlangen
In DE funktioniert es leider ähnlich. Vermutung wird angestellt, Auskünfte vom Mitbewohner werden angefordert und wenn dann nichts eingereicht wird, erfolgt eine Ablehnung mit der Begründung, dass gegen die Mitwirkungspflicht verstoßen worden sei. Wobei “nichts” die Unterlagen zu den Einkünften und dem Vermögen des Mitbewohners sind. Leider schon erlebt, dass das hiesige zuständige Sozialgericht diese Vorgehensweise nicht beanstandet.
Ich verstehe, wie absolut beschissen die Situation für dich (und dein Mitbewohny) ist. Und ich halte es für eine absolute Frechheit, dass das Amt - besonders in diesem Fall - komplett die Leistungen einstellt. Ich vermute fast, dass es dein Mitbewohny dann auch trifft?
Fachkundige Hilfe ist jetzt wichtig. Dazu hatten andere schon geschrieben.
Mitbewohny hat einen Folgeantrag gestellt welcher noch nicht bewilligt wurde, dementsprechend konnte dort nix als druck eingestellt werden weil ja noch nix weiterbewilligt wurde, also hat man halt gekuckt wo in der WG man noch druck machen könnte…
Falls ihr beide (das ist eine persönliche Sache, die die Welt und mich nichts angeht) keine Aufstocker seid, sondern ausschließlich auf Bürgergeld angewiesen seid, dann könnte man das Jobcenter zu einer kurzfristigen Bescheidung und Auszahlung von Leistungen (= unter Fristsetzung mit Nennung des Datums) auffordern und in diesem Schreiben darauf hinweisen, dass nach ergebnislosem Fristablauf ggf der Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht beantragt werden müsste. Man riskiert aber leider immer, dass die Mitarbeity es persönlich nehmen, wenn man sich wehrt und sich dann in Zukunft extra ätzend verhalten.
PS: Wenn beide Mitbewohner ausschließlich SGB II Leistungen beziehen würden, reden wir hier von einem aktuellen “Einsparpotenzial” von 114€. Das ist die Differenz von zwei einzelnen vollen Regelsätzen von 563€ und dem Regelsatz für ein “Paar” von 1.012€.
In dem Fall machte es besonders viel Sinn, wenn man Leistungen komplett einstellt und nicht etwa auf den Gedanken kommt erst mal einen vorläufigen Bescheid auszustellen. (Entschuldigung, ich hatte nicht genug Schlaf und bin gerade etwas zynisch/sarkastisch unterwegs)
Unterstellen sie auch, wenn weniger als ein Jahr zusammengelebt wurde, wenn man mit Partny zusammenwohnt. Bin damals aber durch den Hinweis, dass wir erst frisch zusammengezogen sind da rausgekommen und hab zum Glück nur wenige Monate Stütze gebraucht.
Die Partnerschaft war eigentlich nicht so frisch, aber es war der erste Schritt aus der Fernbeziehung. Also eigentlich wäre es kein Problem gewesen, aber ich empfand es einfach als unglaubliche Frechheit, dass der Staat sich da in unsere Beziehung einmischt, die an jeder anderen Stelle für ihn vollkommen bedeutungslos wäre.
Ich hab ja nirgends irgendein Privileg oder irgendeine Rücksichtnahme vom Staat zu erwarten, solange ich mit einer Person nur liiert und weder verheiratet noch verpartnert bin.
Beim ersten Wort liegt wahrscheinlich ein Vertipper oder ein regionaler Ausdruck vor.
Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft wird im Sozialrecht für Menschen verwendet, die zusammen in einer Wohnung leben und zwar nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, aber trotzdem füreinander wechselseitige Verantwortung übernehmen.
Nach einem Jahr des Zusammenlebens geht das Jobcenter auch bei eigentlichen Wohngemeinschaften dann gerne der Frage nach ob, bzw unterstellt gleich das Vorliegen einer solchen Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft. Warum? Weil sie die Menschen dann zu einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft erklärt. Als Folge werden dann die Einkünfte und Vermögensverhältnisse des “Partners” in die Berechnung des möglichen Anspruchs auf SGB II Leistungen einbezogen.
Ich kenne solche Umtriebe auch vom österreichischen AMS uns stelle schon lange deren Legalität in Frage. Nur weil die das halt so praktizieren, muss das noch lange nicht heißen, dass es auch rechtens ist. Das gehört endlich mal angefochten. Ich kann meine Mitbewohnys nicht dazu verpflichten, ihre Cornflakes, Spülmittel oder sonst irgendwas mit mir zu teilen - und schon gar nicht, ihre Vermögensverhältnisse offenzulegen. Es ist hanebüchen, das zu verlangen
In DE funktioniert es leider ähnlich. Vermutung wird angestellt, Auskünfte vom Mitbewohner werden angefordert und wenn dann nichts eingereicht wird, erfolgt eine Ablehnung mit der Begründung, dass gegen die Mitwirkungspflicht verstoßen worden sei. Wobei “nichts” die Unterlagen zu den Einkünften und dem Vermögen des Mitbewohners sind. Leider schon erlebt, dass das hiesige zuständige Sozialgericht diese Vorgehensweise nicht beanstandet.
was in diesem falle witzlos ist da beide in der WG bereits Bürgergeld beziehen und seit jahren alle Vermögensverhältnisse offengelegt sind
Ich verstehe, wie absolut beschissen die Situation für dich (und dein Mitbewohny) ist. Und ich halte es für eine absolute Frechheit, dass das Amt - besonders in diesem Fall - komplett die Leistungen einstellt. Ich vermute fast, dass es dein Mitbewohny dann auch trifft?
Fachkundige Hilfe ist jetzt wichtig. Dazu hatten andere schon geschrieben.
Mitbewohny hat einen Folgeantrag gestellt welcher noch nicht bewilligt wurde, dementsprechend konnte dort nix als druck eingestellt werden weil ja noch nix weiterbewilligt wurde, also hat man halt gekuckt wo in der WG man noch druck machen könnte…
Falls ihr beide (das ist eine persönliche Sache, die die Welt und mich nichts angeht) keine Aufstocker seid, sondern ausschließlich auf Bürgergeld angewiesen seid, dann könnte man das Jobcenter zu einer kurzfristigen Bescheidung und Auszahlung von Leistungen (= unter Fristsetzung mit Nennung des Datums) auffordern und in diesem Schreiben darauf hinweisen, dass nach ergebnislosem Fristablauf ggf der Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht beantragt werden müsste. Man riskiert aber leider immer, dass die Mitarbeity es persönlich nehmen, wenn man sich wehrt und sich dann in Zukunft extra ätzend verhalten.
PS: Wenn beide Mitbewohner ausschließlich SGB II Leistungen beziehen würden, reden wir hier von einem aktuellen “Einsparpotenzial” von 114€. Das ist die Differenz von zwei einzelnen vollen Regelsätzen von 563€ und dem Regelsatz für ein “Paar” von 1.012€.
In dem Fall machte es besonders viel Sinn, wenn man Leistungen komplett einstellt und nicht etwa auf den Gedanken kommt erst mal einen vorläufigen Bescheid auszustellen. (Entschuldigung, ich hatte nicht genug Schlaf und bin gerade etwas zynisch/sarkastisch unterwegs)
Vielleicht kann man den Bescheid wegen Formfehlern anfechten. Sind nichtexistente Wörter drin, was soll denn das bedeuten?
Widerspruch ist möglich, aber mit der Begründung kommt man hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht weiter.
Ich erzähl jetzt mal nen Witz: Sozialleistungsträger (also auch Jobcenter) haben umfassende Aufklärungs-, Auskunfts- und Beratungspflichten.
Theoretisch müssten sie also für jeden Bescheidempfänger, der Fragen hierzu hat, den Erklärbär machen.
Unterstellen sie auch, wenn weniger als ein Jahr zusammengelebt wurde, wenn man mit Partny zusammenwohnt. Bin damals aber durch den Hinweis, dass wir erst frisch zusammengezogen sind da rausgekommen und hab zum Glück nur wenige Monate Stütze gebraucht.
Glückwunsch! Für frische Partnerschaften kann das sonst zu einer fiesen ersten Probe werden.
Die Partnerschaft war eigentlich nicht so frisch, aber es war der erste Schritt aus der Fernbeziehung. Also eigentlich wäre es kein Problem gewesen, aber ich empfand es einfach als unglaubliche Frechheit, dass der Staat sich da in unsere Beziehung einmischt, die an jeder anderen Stelle für ihn vollkommen bedeutungslos wäre.
Ich hab ja nirgends irgendein Privileg oder irgendeine Rücksichtnahme vom Staat zu erwarten, solange ich mit einer Person nur liiert und weder verheiratet noch verpartnert bin.
Das seh ich dann nicht ein.