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Cake day: July 28th, 2024

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  • Was ich in den Nachrichten (zumindest in DE) auch etwas vermisse ist, dass - wenn man mal die völkerrechtlichen Probleme ganz außer Acht lässt - es bei der Verhaftung eines potentiellen Kriminellen durch Strafverfolgungsbehörden nicht zu massiven Sachschäden und vor allem nicht zu Verletzten und Toten kommen sollte. Neben den 24 venezuelanischen Sicherheitsleuten und 32 kubanischen Soldaten und Polizisten von denen ich u.a. bei AP gelesen habe, gab es dort immerhin noch eine Meldung über eine unbekannte Anzahl an verletzten und getöteten Zivilisten.

    Verdammt noch mal! Dieses Gewäsch über eine sooo erfolgreiche und präzise Aktion ohne getötete US-Soldaten wurde überall brav wiedergekäut, aber da mal draufzuschauen, ordentlich zu recherchieren und es auch zu benennen, dass bei einem solchen militärischen Vorgehen offensichtlich ein großes F auf Zivilisten gegeben wird, dass bekommt man nicht hin?


















  • Im Hintergrund stehen da wohl auch Haftungsfragen. Die Stadt hatte einen Antrag des Surf Clubs geprüft.

    Für einen sogenannten wasserrechtlichen Versuch, etwa eine Rampe im Eisbach, hatte der Surf Club München gemeinsam mit der Interessengemeinschaft Surfen (IGSM) und Privatpersonen einen Antrag beim städtischen Klima- und Umweltschutzreferat gestellt. Zuletzt wurde aber bekannt, dass die Antragsteller das Verfahren abbrechen, wie der Surf Club München am Donnerstag in einer Presseerklärung mitteilte.

    Grund dafür sei “nicht mangelnde Kooperationsbereitschaft, sondern eine behördliche Auflagenpraxis, die faktisch auf Verhinderung angelegt ist”, so der Surf Club. Der wasserrechtliche Versuch würde mit ungewöhnlich hohen Auflagen überzogen werden. Dazu gehören würden eine vollständige Haftungsabwälzung, permanente Bereitschaften, technische Nachweise auf dem Niveau von Brücken- oder Staubauwerkerrichtungen, Bauzäune und ein Surfverbot trotz Welle während des Versuchs.

    Sollten die Auflagen allein für den Versuch tatsächlich so hoch gewesen sein, ist das von einem kleinen Verein natürlich kaum zu stemmen.

    Aber: Ich kann auch verstehen, dass der zuständige Mitarbeiter der Stadt eine Genehmigung scheut, wenn es sich mit der Haftung so verhält, wie die SZ es beschreibt (und er keine Deckung durch seinen Dienstherrn bekommt):

    Besondere Wucht bekommt die Haftungsfrage dadurch, dass für einen Unfall nicht die Kommune, sondern der jeweils verantwortliche Mitarbeiter der Stadt persönlich geradestehen müsste. Das erklärt auch, warum die Stadt es nicht zulässt, dass die Surfer selbst ein Brett in den Eisbach einbauen. Das hatten diese bereits erfolgreich gemacht und die Welle so wieder aufgebaut. Doch jeder neue Einbau, der die Strömung gezielt formt, würde die Haftungsfrage entscheidend verändern.

    Der Eisbach hätte dann keine natürliche Welle mehr, sondern würde als künstlich geschaffene Anlage gelten. Eine solche müsste genehmigt, und die Verantwortung müsste von einem Betreiber übernommen werden. Beides bedingt eine Haftung. Das für wasserrechtliche Fragen verantwortliche Umweltreferat erklärt, dass eine rechtliche Prüfung erst begonnen werden könne, wenn klar sei, mit welchem Mittel die Welle wieder zum Laufen gebracht werde. Erst dann könne man sich offiziell zu Haftungsfragen äußern.

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