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Cake day: July 28th, 2024

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    7 days ago

    Mein Geschwisti hatte die in einer Packung Reis eingeschleppt. Zum Glück war die einigermaßen gut eingepackt und man hatte nur etwas in einer Schublade.

    Daher kommen Mehl, Reis und Co. zur Begrüßung bei mir meist zuerst in den Tiefkühlschrank.












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    13 days ago

    In DE funktioniert es leider ähnlich. Vermutung wird angestellt, Auskünfte vom Mitbewohner werden angefordert und wenn dann nichts eingereicht wird, erfolgt eine Ablehnung mit der Begründung, dass gegen die Mitwirkungspflicht verstoßen worden sei. Wobei “nichts” die Unterlagen zu den Einkünften und dem Vermögen des Mitbewohners sind. Leider schon erlebt, dass das hiesige zuständige Sozialgericht diese Vorgehensweise nicht beanstandet.


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    13 days ago

    Vielleicht kann man den Bescheid wegen Formfehlern anfechten. Sind nichtexistente Wörter drin,

    Widerspruch ist möglich, aber mit der Begründung kommt man hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht weiter.

    was soll denn das bedeuten?

    Ich erzähl jetzt mal nen Witz: Sozialleistungsträger (also auch Jobcenter) haben umfassende Aufklärungs-, Auskunfts- und Beratungspflichten.

    Theoretisch müssten sie also für jeden Bescheidempfänger, der Fragen hierzu hat, den Erklärbär machen.


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    13 days ago

    Falls ihr beide (das ist eine persönliche Sache, die die Welt und mich nichts angeht) keine Aufstocker seid, sondern ausschließlich auf Bürgergeld angewiesen seid, dann könnte man das Jobcenter zu einer kurzfristigen Bescheidung und Auszahlung von Leistungen (= unter Fristsetzung mit Nennung des Datums) auffordern und in diesem Schreiben darauf hinweisen, dass nach ergebnislosem Fristablauf ggf der Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht beantragt werden müsste. Man riskiert aber leider immer, dass die Mitarbeity es persönlich nehmen, wenn man sich wehrt und sich dann in Zukunft extra ätzend verhalten.

    PS: Wenn beide Mitbewohner ausschließlich SGB II Leistungen beziehen würden, reden wir hier von einem aktuellen “Einsparpotenzial” von 114€. Das ist die Differenz von zwei einzelnen vollen Regelsätzen von 563€ und dem Regelsatz für ein “Paar” von 1.012€.

    In dem Fall machte es besonders viel Sinn, wenn man Leistungen komplett einstellt und nicht etwa auf den Gedanken kommt erst mal einen vorläufigen Bescheid auszustellen. (Entschuldigung, ich hatte nicht genug Schlaf und bin gerade etwas zynisch/sarkastisch unterwegs)