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Cake day: July 28th, 2024

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  • Verstehe ich. An meinem Ton hat man vielleicht gemerkt, dass ich selbst nicht begeistert bin. Sonst verlinke ich Sachen einfach und kopiere etwas Text rein. Hier wollte ich meinem Frust Ausdruck verleihen.

    Ich mag den ESC grundsätzlich und die letzten Jahre waren schon etwas depremierend. Da klang es wirklich gut, dass der NDR es nicht mehr machen sollte, sondern es beim WDR gelandet ist und Raab mitmischen wollte. Raab hatte früher zumindest musikalisch Spaß gebracht und die damalige Show war für ihre Zeit gut. Aber er hat sich irgendwie gar nicht weiterentwickelt und schaut viel zu sehr auf die Kohle.



  • Wenn es so stimmt, was ich gelesen habe, war die Art der Übernahme auch erschreckend. Erschreckend einfach. 6 Jungspunde (19 bis 26) marschieren in eine Bundesbehörde, verlangen ohne einen offiziellen Ausweis zu haben und ohne ihre Namen bekanntgeben zu wollen nach Informationen und Zugang zu den (hust gesicherten?) Servern und - wer auch immer - lässt sie einfach durchmarschieren.

    Kann ich mir jetzt nen Anzug anziehen und dann einfach mal bei der nächsten US-Behörde anklopfen und im Namen von Elon dem Ersten Einlass verlangen?












  • Und gibt die Information extern weiter

    Leider gibt es genug Fälle, in denen Beamte sich Informationen beschaffen, die nicht dienstlich notwendig sind. So z.B. der Polizeibeamte aus Greifswald, der lediglich mit einem Bußgeld belegt wurde, weil es der Staatsanwaltschaft angeblich nicht gelungen sei, ihm eine strafbare Handlung nachzuweisen.

    Brauchen die Anwälte der Tatverdächigen wirklich die Wohnadressen von Zeugen?

    Meist wahrscheinlich nicht, aber die Staatsanwaltschaft (die meist die Akten zur Einsichtnahme versenden) darf nicht einfach entscheiden, was sie der Verteidigung zur Verfügung stellt und was nicht. Dass die Anschriften mitgereicht werden, liegt an den Ermittlungsakten selbst und wie sie geführt werden. Die sind noch in Papierform, teilweise mit Fotos/Datenträgern dabei und werden komplett verschickt. Darin wird alles für die Ermittlungen notwendige eingetragen und alle Ermittlungsergebnisse chronologisch einsortiert. Diese Akten dürfen nicht einfach verändert werden. Also kann dort nicht einfach ein Teil geschwärzt oder herausgenommen werden. Aussagen von Zeugen sind für die Vorbereitung der Verteidigung auf jeden Fall wichtig.

    Die Originalakte darf der Verteidiger auch nicht an seinen Mandanten oder Dritte herausgeben. Auszüge aus der Akte darf der Verteidiger auch nur dann weitergeben, wenn der Untersuchungszweck nicht gefährdet wird und auch keine Verwendung zu verfahrensfremden Zwecken droht.