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      1 day ago

      Vielleicht kann man den Bescheid wegen Formfehlern anfechten. Sind nichtexistente Wörter drin,

      Widerspruch ist möglich, aber mit der Begründung kommt man hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht weiter.

      was soll denn das bedeuten?

      Ich erzähl jetzt mal nen Witz: Sozialleistungsträger (also auch Jobcenter) haben umfassende Aufklärungs-, Auskunfts- und Beratungspflichten.

      Theoretisch müssten sie also für jeden Bescheidempfänger, der Fragen hierzu hat, den Erklärbär machen.