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    1 day ago

    Falls ihr beide (das ist eine persönliche Sache, die die Welt und mich nichts angeht) keine Aufstocker seid, sondern ausschließlich auf Bürgergeld angewiesen seid, dann könnte man das Jobcenter zu einer kurzfristigen Bescheidung und Auszahlung von Leistungen (= unter Fristsetzung mit Nennung des Datums) auffordern und in diesem Schreiben darauf hinweisen, dass nach ergebnislosem Fristablauf ggf der Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht beantragt werden müsste. Man riskiert aber leider immer, dass die Mitarbeity es persönlich nehmen, wenn man sich wehrt und sich dann in Zukunft extra ätzend verhalten.

    PS: Wenn beide Mitbewohner ausschließlich SGB II Leistungen beziehen würden, reden wir hier von einem aktuellen “Einsparpotenzial” von 114€. Das ist die Differenz von zwei einzelnen vollen Regelsätzen von 563€ und dem Regelsatz für ein “Paar” von 1.012€.

    In dem Fall machte es besonders viel Sinn, wenn man Leistungen komplett einstellt und nicht etwa auf den Gedanken kommt erst mal einen vorläufigen Bescheid auszustellen. (Entschuldigung, ich hatte nicht genug Schlaf und bin gerade etwas zynisch/sarkastisch unterwegs)