• bennypr0fane@discuss.tchncs.de
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    1 day ago

    Ich kenne solche Umtriebe auch vom österreichischen AMS uns stelle schon lange deren Legalität in Frage. Nur weil die das halt so praktizieren, muss das noch lange nicht heißen, dass es auch rechtens ist. Das gehört endlich mal angefochten. Ich kann meine Mitbewohnys nicht dazu verpflichten, ihre Cornflakes, Spülmittel oder sonst irgendwas mit mir zu teilen - und schon gar nicht, ihre Vermögensverhältnisse offenzulegen. Es ist hanebüchen, das zu verlangen

    • You@feddit.org
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      1 day ago

      In DE funktioniert es leider ähnlich. Vermutung wird angestellt, Auskünfte vom Mitbewohner werden angefordert und wenn dann nichts eingereicht wird, erfolgt eine Ablehnung mit der Begründung, dass gegen die Mitwirkungspflicht verstoßen worden sei. Wobei “nichts” die Unterlagen zu den Einkünften und dem Vermögen des Mitbewohners sind. Leider schon erlebt, dass das hiesige zuständige Sozialgericht diese Vorgehensweise nicht beanstandet.