In DE funktioniert es leider ähnlich. Vermutung wird angestellt, Auskünfte vom Mitbewohner werden angefordert und wenn dann nichts eingereicht wird, erfolgt eine Ablehnung mit der Begründung, dass gegen die Mitwirkungspflicht verstoßen worden sei. Wobei “nichts” die Unterlagen zu den Einkünften und dem Vermögen des Mitbewohners sind. Leider schon erlebt, dass das hiesige zuständige Sozialgericht diese Vorgehensweise nicht beanstandet.
In DE funktioniert es leider ähnlich. Vermutung wird angestellt, Auskünfte vom Mitbewohner werden angefordert und wenn dann nichts eingereicht wird, erfolgt eine Ablehnung mit der Begründung, dass gegen die Mitwirkungspflicht verstoßen worden sei. Wobei “nichts” die Unterlagen zu den Einkünften und dem Vermögen des Mitbewohners sind. Leider schon erlebt, dass das hiesige zuständige Sozialgericht diese Vorgehensweise nicht beanstandet.