Der Kanzler kündigt schmerzhafte Reformen an, da wir uns den Sozialstaat in seinem jetzigen Umfang nicht mehr leisten könnten. Wie groß ist die Belastung des Staates durch die Sozialausgaben überhaupt?
Und selbst innerhalb des Bürgergeldes wären tatsächliche Leistungskürzungen mir ziemlicher Sicherheit nicht der beste Ansatzpunkt zum Sparen. Soviele Totalverweigerer gibt es dann auch wieder nicht und die Summe um die man kürzen könnte (solange wir uns an das Grundgesetz halten wollen) steht in keinem Verhältnis zu den Aufwandskosten.
Wenn man hier ansetzen will, dann in der Verwaltungseffizienz. Z.b. in dem man, wie in einer Lager der Nation Podcastepisode beschrieben, einen einheitlichen Vermögensbegriff festlegt und dessen Prüfung “vor die Klammer” zieht. Das heißt, dass nicht jedes Mal neu und mit unterschiedlichen Definitionen bedarf geprüft wird, sondern einmal zentral. Bonus wenn man die Frequenz der Prüfungsintervalle dann noch den Umständen anpasst. Wenn klar ist, dass sich die Umstände nicht kurzfristig ändern, dann muss man vielleicht nicht dauernd nachprüfen, sondern die Leute Erklärungen unterschrieben lassen, dass es weiterhin so stimmt und dann Stichprobenartig kontrollieren.
Ich bin mir auch sicher, dass bei den “Totalverweigerern” Leute mit wenigen Sozialkontakten und psychischen Problemen in nicht unerheblichem Maße hineinfallen. Also Menschen, die tatsächlich mehr Hilfe brauchen und die man jetzt so richtig durchs Raster fallen lässt. Die können sich ja nicht wehren und haben keine Lobby.
Das ist mit fast an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so. Und umgekehrt wird es auch bestimmt Leute geben die das System ausnutzen und nicht als solche erfasst werden.
Das ist finde ich Mal wieder ein Fall wo man vom deutschen Zwang der Einzelfall(un-)gerechtigkeit abkommen müsste. Ein gewissen Grad am Schwund wird es immer geben, so wie praktisch überall. Die Frage ist letztlich einfach ob hier eine unverhältnismäßig hohe Fehlallokation von Geld stattfindet. Und das ist, auch wenn es gerne anders dargestellt wird, vermutlich nicht der Fall.
Ich bestreite nicht, dass es Menschen gibt, die das System beim Bürgergeld ausnutzen. Aber, wie fallen diese Leute denn wirklich ins Gewicht? Es gibt spektakuläre (Einzel-)Fälle von Ausnutzung, wo relativ hohe Beträge auflaufen, aber im Vergleich mit anderen Bereichen sind das Kleckerbeträge. Allein der Verwaltungsaufwand bei SGB II-Leistungen verursacht hohe Kosten - (Personalkosten, Infrastruktur, etc). Aber nicht daran wird gearbeitet, sondern das System soll meist so abgeändert werden, dass die Menschen im Sozialleistungsbezug noch mehr gegängelt und drangsaliert werden. Das verursacht meist einen höheren Arbeitsaufwand. Dies anstelle von gut gesetzter Hilfe, die tatsächlich nachweislich etwas Positives bewirken kann.
Aber das Problem mit “Einzelfall(un)gerechtigkeit” in diesem Bereich ist, dass es wieder die Leute trifft, die eh schon extrem benachteiligt sind. Und hier kann es im wahrsten Sinne des Wortes an die Existenz gehen. Das ist der Punkt, der mir am wichtigsten erscheint.
Und selbst innerhalb des Bürgergeldes wären tatsächliche Leistungskürzungen mir ziemlicher Sicherheit nicht der beste Ansatzpunkt zum Sparen. Soviele Totalverweigerer gibt es dann auch wieder nicht und die Summe um die man kürzen könnte (solange wir uns an das Grundgesetz halten wollen) steht in keinem Verhältnis zu den Aufwandskosten.
Wenn man hier ansetzen will, dann in der Verwaltungseffizienz. Z.b. in dem man, wie in einer Lager der Nation Podcastepisode beschrieben, einen einheitlichen Vermögensbegriff festlegt und dessen Prüfung “vor die Klammer” zieht. Das heißt, dass nicht jedes Mal neu und mit unterschiedlichen Definitionen bedarf geprüft wird, sondern einmal zentral. Bonus wenn man die Frequenz der Prüfungsintervalle dann noch den Umständen anpasst. Wenn klar ist, dass sich die Umstände nicht kurzfristig ändern, dann muss man vielleicht nicht dauernd nachprüfen, sondern die Leute Erklärungen unterschrieben lassen, dass es weiterhin so stimmt und dann Stichprobenartig kontrollieren.
Ich bin mir auch sicher, dass bei den “Totalverweigerern” Leute mit wenigen Sozialkontakten und psychischen Problemen in nicht unerheblichem Maße hineinfallen. Also Menschen, die tatsächlich mehr Hilfe brauchen und die man jetzt so richtig durchs Raster fallen lässt. Die können sich ja nicht wehren und haben keine Lobby.
Das ist mit fast an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so. Und umgekehrt wird es auch bestimmt Leute geben die das System ausnutzen und nicht als solche erfasst werden.
Das ist finde ich Mal wieder ein Fall wo man vom deutschen Zwang der Einzelfall(un-)gerechtigkeit abkommen müsste. Ein gewissen Grad am Schwund wird es immer geben, so wie praktisch überall. Die Frage ist letztlich einfach ob hier eine unverhältnismäßig hohe Fehlallokation von Geld stattfindet. Und das ist, auch wenn es gerne anders dargestellt wird, vermutlich nicht der Fall.
Ich bestreite nicht, dass es Menschen gibt, die das System beim Bürgergeld ausnutzen. Aber, wie fallen diese Leute denn wirklich ins Gewicht? Es gibt spektakuläre (Einzel-)Fälle von Ausnutzung, wo relativ hohe Beträge auflaufen, aber im Vergleich mit anderen Bereichen sind das Kleckerbeträge. Allein der Verwaltungsaufwand bei SGB II-Leistungen verursacht hohe Kosten - (Personalkosten, Infrastruktur, etc). Aber nicht daran wird gearbeitet, sondern das System soll meist so abgeändert werden, dass die Menschen im Sozialleistungsbezug noch mehr gegängelt und drangsaliert werden. Das verursacht meist einen höheren Arbeitsaufwand. Dies anstelle von gut gesetzter Hilfe, die tatsächlich nachweislich etwas Positives bewirken kann.
Aber das Problem mit “Einzelfall(un)gerechtigkeit” in diesem Bereich ist, dass es wieder die Leute trifft, die eh schon extrem benachteiligt sind. Und hier kann es im wahrsten Sinne des Wortes an die Existenz gehen. Das ist der Punkt, der mir am wichtigsten erscheint.
Wenn ich hör wie Bürgergeldempfänger eh schon behandelt werden kommen mir da doch Zweifel.
Man spart wo man kann. Und da kann man weil keine Lobby.