Blöd nur, dass das VG Berlin sich explizit auf die bestehende Rechtsprechung des EuGH bezieht.
Wieder so eine Nebelkerze.
Blöd nur, dass das VG Berlin sich explizit auf die bestehende Rechtsprechung des EuGH bezieht.
ach, gilt jetzt etwa doch das Präzedenzrecht?
Nein, da sich das Urteil auf eine ganze Reihe von EuGH Urteilen beruft, die sich alle mit dem Thema “Nationaler Notstand” beschäftigen. Deutschland ist nicht das erste Land, dass versucht einen nationalen Notstand auszurufen, um unliebsame EU Regelungen zu umgehen. Alle wurden bisher vom EuGH zurückgepfiffen.
Was das VG Berlin jetzt gemacht hat, ist sich alle anzuschauen und daraus eine Liste von Kriterien abzuleiten, die erfüllt sein müssen, damit ein nationaler Notstand korrekt erklärt werden kann. Anschließend wurde diese Liste auf die Situation der 3 Kläger angewendet und - oh Wunder, oh Wunder - festgestellt, dass die Voraussetzungen für einen nationalen Notstand nicht gegeben sind. Dementsprechend gilt weiterhin die EU Regelung, die Pushbacks verbietet.
Muss der europäische Gerichtshof einem deutschen Minister Deutsche Gesetze erklären?
Nein.
Es geht um den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, also Europarecht.
verwies Dobrindt auf eine Diskussion auf europäischer Ebene, "ob das individuelle Recht auf Asyl noch Bestand haben kann
Dummes Gelaber. Hat der im ersten Semester komplett durchgeschlafen?
Heutiges Handeln kann doch nicht von zukünftiger potentieller Politik bestimmmt werden, wenn die aktuell geltenden Gesetze und Verfassung genau das Gegenteil vorschreiben.
Wann Beugehaft?