Innenminister Dobrindt ist sich sicher, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden an deutschen Grenzen rechtens ist. Er lege es auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an. "Frag' den Staat" stellte eine Anzeige gegen den CSU-Politiker.
Nein, da sich das Urteil auf eine ganze Reihe von EuGH Urteilen beruft, die sich alle mit dem Thema “Nationaler Notstand” beschäftigen. Deutschland ist nicht das erste Land, dass versucht einen nationalen Notstand auszurufen, um unliebsame EU Regelungen zu umgehen. Alle wurden bisher vom EuGH zurückgepfiffen.
Was das VG Berlin jetzt gemacht hat, ist sich alle anzuschauen und daraus eine Liste von Kriterien abzuleiten, die erfüllt sein müssen, damit ein nationaler Notstand korrekt erklärt werden kann. Anschließend wurde diese Liste auf die Situation der 3 Kläger angewendet und - oh Wunder, oh Wunder - festgestellt, dass die Voraussetzungen für einen nationalen Notstand nicht gegeben sind. Dementsprechend gilt weiterhin die EU Regelung, die Pushbacks verbietet.
Blöd nur, dass das VG Berlin sich explizit auf die bestehende Rechtsprechung des EuGH bezieht.
Wieder so eine Nebelkerze.
ach, gilt jetzt etwa doch das Präzedenzrecht?
Nein, da sich das Urteil auf eine ganze Reihe von EuGH Urteilen beruft, die sich alle mit dem Thema “Nationaler Notstand” beschäftigen. Deutschland ist nicht das erste Land, dass versucht einen nationalen Notstand auszurufen, um unliebsame EU Regelungen zu umgehen. Alle wurden bisher vom EuGH zurückgepfiffen.
Was das VG Berlin jetzt gemacht hat, ist sich alle anzuschauen und daraus eine Liste von Kriterien abzuleiten, die erfüllt sein müssen, damit ein nationaler Notstand korrekt erklärt werden kann. Anschließend wurde diese Liste auf die Situation der 3 Kläger angewendet und - oh Wunder, oh Wunder - festgestellt, dass die Voraussetzungen für einen nationalen Notstand nicht gegeben sind. Dementsprechend gilt weiterhin die EU Regelung, die Pushbacks verbietet.