Die Mordrate an Einwohnern anderer Länder nicht mitgezählt
So wenige in Deutschland? Wo kommen denn dann die ganzen Toten von dem Vorabendserie in ARD und ZDF sowie Tatorten her ?
Da kommen die 0,8 doch her, würden wir nicht so viele Krimis schauen wäre die Mordrate ja noch geringer, wo kämen wir denn da hin!?
Sind immerhin 800 pro Jahr…
222 vollendete Morde ergibt eine Mordrate von eher 0,3 und nicht 0,8. 0,8 ist die Mordrate von 2020.
Hier gibt es begrifflich Schwierigkeiten im Vergleich zwischen den Ländern. Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen kommt auf 584 vollendete Fälle im Jahr 2024. Das kommt dann auch mit den 0,8 / 100k Einwohner hin.
Dazu kommt, dass Körperverletzung mit Todesfolge eine Dunkelziffer an Totschlägen und Morden enthält. Da gabs doch letzte Woche einen Fall, wo ein Rentner den anderen mit Absicht überfahren und getötet hat, aber nur wegen KV mit Todesfolge ermittelt wird.
Dann ist noch die Frage, ob es das Konzept “Vergewaltigung mit Todesfolge” als Abgrenzung zu Mord oder Totschlag in den USA oder Russland gibt. Das Konzept finde ich auch etwas schräg. Auch da werden sich noch Tötungen in der Statistik verstecken.
In den USA und Russland wird es genauso Tötungen geben, die nicht in der Statistik landen, z.B. weil dort Morde durch die Polizei häufiger sind als in Deutschland, wobei diese in Deutschland bekanntermaßen auch nur selten geahndet werden.
Zusammengefasst: Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast und solche Vergleiche zwischen verschiedenen Rechtsordnungen sind schwierig.
In den USA und Russland wird es genauso Tötungen geben, die nicht in der Statistik landen
Vor allem die ganzen Leute die aus Fenstern fallen…
Das Konzept finde ich auch etwas schräg.
Das macht absolut Sinn: In Tateinheit mit Vergewaltigung reicht fahrlässige Tötung für lebenslänglich, d.h. gleiches Strafmaß wie Mord. Niederer Beweggrund ist sicherlich da also wäre es Mord und nicht Totschlag… beide brauchen aber Tötungsvorsatz (zumindest eventual) und der ist bei Vergewaltigung nicht automatisch gegeben, genauso wie nicht jeder Raser der jemanden umnietet einen Mord begeht. Verknacken will man die Leute aber trotzdem länger, der Gerechtigkeit reicht der Vorsatz der Vergewaltigung um streng zu sein, deshalb der extra Tatbestand.
Fahrlässige Tötung ist in anderen Fällen eher sowas wie “war dafür verantwortlich die Baugrube zu sichern, hat es aber nicht gemacht”, bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe. Komplett andere Schublade.
Vergleichen lassen sich die Statistiken nicht wirklich, da hast du Recht. Um das 100%ig zu machen müsste man Juristen ran setzen und ein und die selben Fälle noch mal mit dem Recht des Vergleichslandes nachverhandeln. Auf der anderen Seite können das Kriminologen mit Erfahrung aber schon tun indem sie Dinge verschieden gewichten, die verschiedenen Rechtssysteme verschwinden dann irgendwann im allgemeinen statistischen Rauschen.
Wir haben zu pumpen diese Nummern hoch. Diese sind Anfängernummern!
Bitte nich!
Wir könnten auf Mord die Todesstrafe setzen, dann verdoppelt sich diese Nummer gleich! /j
Tötung =/= Mord
In diesem Fall wäre das aber tatsächlich nicht zwangsläufig ungleich. Die sanktioniert Tötung ist zwar in der Theorie in Deutschland rechtmäßig weil nicht rechtswidrig wenn es eine Strafe ist. Aber die Menschenwürdegarantie und das Todesstrafenverbot würden eine solche Sanktionierung grob verfassungswidrig und damit illigitim machen. Daher wäre due Todesstrafe rechtswidrig, die Ausführung mindestens Totschlag, möglicherweise sogar Mord
Magst du mir mögliche szenarien darlegen, in denen du die mordmerkmale bei der todesstrafe “klar” hervorhebst? Mit meinem begrenztem verständnis sehe ich z.b keine niederen beweggründe
Naja niedere Beweggründe ist potenziell sehr weit. In etwa ist es: auf sittlich allerniedrigster Stufe stehend und von allen billig und gerecht Denkenden abgelehnt zu betrachten. Daher könnte man bspw. argumentieren, dass die Hinrichtung eines schwerst Intelligenzverminderten (i.S.d von Green Mile) dieses Kriterium erfüllen könnte. Wenn es den Job des Henkers gäbe, dann würde die Ausführung der Hinrichtung zur Erlangung seines Lohns dienen und könnte daher als Habgier betrachtet werden.
Die anderen Merkmale dürften nie oder höchst selten einschlägig sein (sind sie ohnehin) eventuell vielleicht noch die Verdeckungsabsicht oder Ermöglichungsabsicht.
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Nein, politischer Mord und Todesstrafe sind falsch! EDIT: Ich weiß du willst vermutlich nur kantig sein, aber finde ich einfach nicht richtig. Der Rechtsstaat soll rechtsstaatlich handeln.
Tötung in Notwehr ist kein Mord. Und ist ja auch keine Strafe sondern Präventionsmaßnahme zum Schutz des Volkes.
Naja die kennen sich den Zahlen nach ja bestens damit aus