Das macht absolut Sinn: In Tateinheit mit Vergewaltigung reicht fahrlässige Tötung für lebenslänglich, d.h. gleiches Strafmaß wie Mord. Niederer Beweggrund ist sicherlich da also wäre es Mord und nicht Totschlag… beide brauchen aber Tötungsvorsatz (zumindest eventual) und der ist bei Vergewaltigung nicht automatisch gegeben, genauso wie nicht jeder Raser der jemanden umnietet einen Mord begeht. Verknacken will man die Leute aber trotzdem länger, der Gerechtigkeit reicht der Vorsatz der Vergewaltigung um streng zu sein, deshalb der extra Tatbestand.
Fahrlässige Tötung ist in anderen Fällen eher sowas wie “war dafür verantwortlich die Baugrube zu sichern, hat es aber nicht gemacht”, bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe. Komplett andere Schublade.
Vergleichen lassen sich die Statistiken nicht wirklich, da hast du Recht. Um das 100%ig zu machen müsste man Juristen ran setzen und ein und die selben Fälle noch mal mit dem Recht des Vergleichslandes nachverhandeln. Auf der anderen Seite können das Kriminologen mit Erfahrung aber schon tun indem sie Dinge verschieden gewichten, die verschiedenen Rechtssysteme verschwinden dann irgendwann im allgemeinen statistischen Rauschen.
Das macht absolut Sinn: In Tateinheit mit Vergewaltigung reicht fahrlässige Tötung für lebenslänglich, d.h. gleiches Strafmaß wie Mord. Niederer Beweggrund ist sicherlich da also wäre es Mord und nicht Totschlag… beide brauchen aber Tötungsvorsatz (zumindest eventual) und der ist bei Vergewaltigung nicht automatisch gegeben, genauso wie nicht jeder Raser der jemanden umnietet einen Mord begeht. Verknacken will man die Leute aber trotzdem länger, der Gerechtigkeit reicht der Vorsatz der Vergewaltigung um streng zu sein, deshalb der extra Tatbestand.
Fahrlässige Tötung ist in anderen Fällen eher sowas wie “war dafür verantwortlich die Baugrube zu sichern, hat es aber nicht gemacht”, bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe. Komplett andere Schublade.
Vergleichen lassen sich die Statistiken nicht wirklich, da hast du Recht. Um das 100%ig zu machen müsste man Juristen ran setzen und ein und die selben Fälle noch mal mit dem Recht des Vergleichslandes nachverhandeln. Auf der anderen Seite können das Kriminologen mit Erfahrung aber schon tun indem sie Dinge verschieden gewichten, die verschiedenen Rechtssysteme verschwinden dann irgendwann im allgemeinen statistischen Rauschen.