Hier gibt es begrifflich Schwierigkeiten im Vergleich zwischen den Ländern. Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen kommt auf 584 vollendete Fälle im Jahr 2024. Das kommt dann auch mit den 0,8 / 100k Einwohner hin.
Dazu kommt, dass Körperverletzung mit Todesfolge eine Dunkelziffer an Totschlägen und Morden enthält. Da gabs doch letzte Woche einen Fall, wo ein Rentner den anderen mit Absicht überfahren und getötet hat, aber nur wegen KV mit Todesfolge ermittelt wird.
Dann ist noch die Frage, ob es das Konzept “Vergewaltigung mit Todesfolge” als Abgrenzung zu Mord oder Totschlag in den USA oder Russland gibt. Das Konzept finde ich auch etwas schräg. Auch da werden sich noch Tötungen in der Statistik verstecken.
In den USA und Russland wird es genauso Tötungen geben, die nicht in der Statistik landen, z.B. weil dort Morde durch die Polizei häufiger sind als in Deutschland, wobei diese in Deutschland bekanntermaßen auch nur selten geahndet werden.
Zusammengefasst: Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast und solche Vergleiche zwischen verschiedenen Rechtsordnungen sind schwierig.
Das macht absolut Sinn: In Tateinheit mit Vergewaltigung reicht fahrlässige Tötung für lebenslänglich, d.h. gleiches Strafmaß wie Mord. Niederer Beweggrund ist sicherlich da also wäre es Mord und nicht Totschlag… beide brauchen aber Tötungsvorsatz (zumindest eventual) und der ist bei Vergewaltigung nicht automatisch gegeben, genauso wie nicht jeder Raser der jemanden umnietet einen Mord begeht. Verknacken will man die Leute aber trotzdem länger, der Gerechtigkeit reicht der Vorsatz der Vergewaltigung um streng zu sein, deshalb der extra Tatbestand.
Fahrlässige Tötung ist in anderen Fällen eher sowas wie “war dafür verantwortlich die Baugrube zu sichern, hat es aber nicht gemacht”, bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe. Komplett andere Schublade.
Vergleichen lassen sich die Statistiken nicht wirklich, da hast du Recht. Um das 100%ig zu machen müsste man Juristen ran setzen und ein und die selben Fälle noch mal mit dem Recht des Vergleichslandes nachverhandeln. Auf der anderen Seite können das Kriminologen mit Erfahrung aber schon tun indem sie Dinge verschieden gewichten, die verschiedenen Rechtssysteme verschwinden dann irgendwann im allgemeinen statistischen Rauschen.
222 vollendete Morde ergibt eine Mordrate von eher 0,3 und nicht 0,8. 0,8 ist die Mordrate von 2020.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI25028_pks-2024.pdf
Hier gibt es begrifflich Schwierigkeiten im Vergleich zwischen den Ländern. Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen kommt auf 584 vollendete Fälle im Jahr 2024. Das kommt dann auch mit den 0,8 / 100k Einwohner hin.
Dazu kommt, dass Körperverletzung mit Todesfolge eine Dunkelziffer an Totschlägen und Morden enthält. Da gabs doch letzte Woche einen Fall, wo ein Rentner den anderen mit Absicht überfahren und getötet hat, aber nur wegen KV mit Todesfolge ermittelt wird.
Dann ist noch die Frage, ob es das Konzept “Vergewaltigung mit Todesfolge” als Abgrenzung zu Mord oder Totschlag in den USA oder Russland gibt. Das Konzept finde ich auch etwas schräg. Auch da werden sich noch Tötungen in der Statistik verstecken.
In den USA und Russland wird es genauso Tötungen geben, die nicht in der Statistik landen, z.B. weil dort Morde durch die Polizei häufiger sind als in Deutschland, wobei diese in Deutschland bekanntermaßen auch nur selten geahndet werden.
Zusammengefasst: Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast und solche Vergleiche zwischen verschiedenen Rechtsordnungen sind schwierig.
Vor allem die ganzen Leute die aus Fenstern fallen…
Das macht absolut Sinn: In Tateinheit mit Vergewaltigung reicht fahrlässige Tötung für lebenslänglich, d.h. gleiches Strafmaß wie Mord. Niederer Beweggrund ist sicherlich da also wäre es Mord und nicht Totschlag… beide brauchen aber Tötungsvorsatz (zumindest eventual) und der ist bei Vergewaltigung nicht automatisch gegeben, genauso wie nicht jeder Raser der jemanden umnietet einen Mord begeht. Verknacken will man die Leute aber trotzdem länger, der Gerechtigkeit reicht der Vorsatz der Vergewaltigung um streng zu sein, deshalb der extra Tatbestand.
Fahrlässige Tötung ist in anderen Fällen eher sowas wie “war dafür verantwortlich die Baugrube zu sichern, hat es aber nicht gemacht”, bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe. Komplett andere Schublade.
Vergleichen lassen sich die Statistiken nicht wirklich, da hast du Recht. Um das 100%ig zu machen müsste man Juristen ran setzen und ein und die selben Fälle noch mal mit dem Recht des Vergleichslandes nachverhandeln. Auf der anderen Seite können das Kriminologen mit Erfahrung aber schon tun indem sie Dinge verschieden gewichten, die verschiedenen Rechtssysteme verschwinden dann irgendwann im allgemeinen statistischen Rauschen.