In diesem Fall wäre das aber tatsächlich nicht zwangsläufig ungleich.
Die sanktioniert Tötung ist zwar in der Theorie in Deutschland rechtmäßig weil nicht rechtswidrig wenn es eine Strafe ist. Aber die Menschenwürdegarantie und das Todesstrafenverbot würden eine solche Sanktionierung grob verfassungswidrig und damit illigitim machen. Daher wäre due Todesstrafe rechtswidrig, die Ausführung mindestens Totschlag, möglicherweise sogar Mord
Magst du mir mögliche szenarien darlegen, in denen du die mordmerkmale bei der todesstrafe “klar” hervorhebst? Mit meinem begrenztem verständnis sehe ich z.b keine niederen beweggründe
Naja niedere Beweggründe ist potenziell sehr weit. In etwa ist es: auf sittlich allerniedrigster Stufe stehend und von allen billig und gerecht Denkenden abgelehnt zu betrachten.
Daher könnte man bspw. argumentieren, dass die Hinrichtung eines schwerst Intelligenzverminderten (i.S.d von Green Mile) dieses Kriterium erfüllen könnte.
Wenn es den Job des Henkers gäbe, dann würde die Ausführung der Hinrichtung zur Erlangung seines Lohns dienen und könnte daher als Habgier betrachtet werden.
Die anderen Merkmale dürften nie oder höchst selten einschlägig sein (sind sie ohnehin) eventuell vielleicht noch die Verdeckungsabsicht oder Ermöglichungsabsicht.
Tötung =/= Mord
In diesem Fall wäre das aber tatsächlich nicht zwangsläufig ungleich. Die sanktioniert Tötung ist zwar in der Theorie in Deutschland rechtmäßig weil nicht rechtswidrig wenn es eine Strafe ist. Aber die Menschenwürdegarantie und das Todesstrafenverbot würden eine solche Sanktionierung grob verfassungswidrig und damit illigitim machen. Daher wäre due Todesstrafe rechtswidrig, die Ausführung mindestens Totschlag, möglicherweise sogar Mord
Magst du mir mögliche szenarien darlegen, in denen du die mordmerkmale bei der todesstrafe “klar” hervorhebst? Mit meinem begrenztem verständnis sehe ich z.b keine niederen beweggründe
Naja niedere Beweggründe ist potenziell sehr weit. In etwa ist es: auf sittlich allerniedrigster Stufe stehend und von allen billig und gerecht Denkenden abgelehnt zu betrachten. Daher könnte man bspw. argumentieren, dass die Hinrichtung eines schwerst Intelligenzverminderten (i.S.d von Green Mile) dieses Kriterium erfüllen könnte. Wenn es den Job des Henkers gäbe, dann würde die Ausführung der Hinrichtung zur Erlangung seines Lohns dienen und könnte daher als Habgier betrachtet werden.
Die anderen Merkmale dürften nie oder höchst selten einschlägig sein (sind sie ohnehin) eventuell vielleicht noch die Verdeckungsabsicht oder Ermöglichungsabsicht.