• Obelix@feddit.org
    link
    fedilink
    arrow-up
    3
    ·
    8 days ago

    Man müsste da auch die Auftraggeber in die Pflicht nehmen. Wenn deine Ware dann in so einem LKW erwischt wird, dann muss das weh tun. Sonst ändert sich nie was

    • trollercoaster@sh.itjust.works
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      1
      ·
      7 days ago

      Die wären ja von einer Beschlagnahme betroffen, denn die Ladung befindet sich ja auf dem LKW und wird dann einfach mit beschlagnahmt.

    • Treczoks@lemmy.world
      link
      fedilink
      arrow-up
      1
      ·
      8 days ago

      Da hätte ich nichts dagegen. Man könnte vielleicht die Ware erstmal sperren und nicht gleich in die Auktion geben, und dann könnte der Eigentümer oder der Spediteur sie auslösen.

        • Treczoks@lemmy.world
          link
          fedilink
          arrow-up
          1
          ·
          6 days ago

          Ich fände es zumindest fair, dem Eigentümer unter gewissen Bedingungen ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Denn der Eigentümer der Ware weiß ja nicht unbedingt die genauen Arbeitsverhältnisse bei einem Spediteur. Dieser wird ja wohl kaum im Werbeprospekt schreiben, dass er illegale Praktiken oder schrottreife Karren einsetzt. Und wenn der Spediteur sich dünne macht (der ja eigentlich derjenige wäre, der die Ladung zurückkaufen müsste), hängt die Ware seines Kunden auf einmal in einer Auktion drin.