• Treczoks@lemmy.world
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    8 days ago

    Da hätte ich nichts dagegen. Man könnte vielleicht die Ware erstmal sperren und nicht gleich in die Auktion geben, und dann könnte der Eigentümer oder der Spediteur sie auslösen.

      • Treczoks@lemmy.world
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        6 days ago

        Ich fände es zumindest fair, dem Eigentümer unter gewissen Bedingungen ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Denn der Eigentümer der Ware weiß ja nicht unbedingt die genauen Arbeitsverhältnisse bei einem Spediteur. Dieser wird ja wohl kaum im Werbeprospekt schreiben, dass er illegale Praktiken oder schrottreife Karren einsetzt. Und wenn der Spediteur sich dünne macht (der ja eigentlich derjenige wäre, der die Ladung zurückkaufen müsste), hängt die Ware seines Kunden auf einmal in einer Auktion drin.