Die Linke muss mit machen!
Und so drehen sich die Tische.
Leider wird das dann in der Öffentlichkeit wieder nur als negativ wahrgenommen wenn dann “wegen den Grünen” die versprochenen Geschenke doch nicht kommen. Dass die CDU damals mit dem Ampel Sondervermögen genau dasselbe gemacht haben interessiert dann wieder keinen mehr.
Was arbeiten sich denn die Grünen eigentlich so an der Mütterrente ab?
Aber anyway, wo Entschuldigung “wir hätten diesem Sondervermögen so zwischen Tür und Angel niemals zustimmen dürfen”?
Die Mütterrente ist eine Subventionierung von reichen und wohlhabenden Mütter. Die armen Mütter bekommen keinen Cent davon, da es mit der Grundsicherung verrechnet wird. Alle drei Mütterrentenpakete kosten jährlich ca. 20 Milliarden Euro. Weggeworfenes Geld.
Dass die threefiddy, die da irgendwelche Frauen bekommen, nicht der Rede wert sind, ist ja eine Sache.
Aber das ist ja auch nur eine Gleichtstellung der Erziehungsleistung von (überwiegend) Müttern vor und nach random Cut-Off-Datum. Ich frage mich eh, wieso das BVerfG das noch nicht längst kassiert hatte.
Naja man kann ja nicht einfach davon ausgehen, dass die Regierung gegen die Verfassung verstößt. Grundsätzlich war/wäre das Sondervermögen ja schon sinnvoll.
Bei einer CDU Regierung, die maßgeblich von Merz und Spahn getragen wird? Da kann man von ausgehen.
Mein erster Punkt gegen das Sondervermögen wäre gewesen, stattdessen auf die Abschaffung der Schuldenbremse zu bestehen.
Aber, wenn man dann schon so einen Weg geht, hätte man das nicht mit so heißer Nadel stricken dürfen. Deren Definition, auf die sie so stolz waren, wie man überhaupt etwas als Investition definiert, steht bspw. nicht im Gesetz oder irgendwelchen Ausführungsverordnungen, sondern nur in der Gesetzesbegründung. Handwerklich nicht so prall.
Aber gut, ich wünsche ihnen viel Erfolg mit der Verfassungsbeschwerde.
Bei einer CDU Regierung, die maßgeblich von Merz und Spahn getragen wird? Da kann man von ausgehen.
Das wäre echt mal ein Punkt, wo man eine Art Beweislastumkehr brauchen könnte (im Gegensatz zu den ganzen Polizeigesetzen und Überwachungsgesetzen, die die CSPDU so veranlasst). Ab der ersten erfolgreichen Verfassungsklage gegen ein von der Regierung erlassenes Gesetz hat jedes von dieser Regierung erlassene Gesetz automatisch eine Verfassungsklage zur Folge und die Regierung muss vor Gericht nachweisen, dass ihr Gesetz verfassungskonform ist. Das würde eine Veränderung der Inzentivstrukturen bewirken, die aktuell halt so aussehen, dass raus gehauen wird was geht und man schaut was nicht vom Volk weg geklagt wird, man dann minimal nachbessert und das Spiel so lange wiederholt, solange bis es irgendwann hängen bleibt (siehe Vorratsdatenspeicherung).
Neulich hat mich hier jemand daran erinnert, dass es die Instanz ja gibt: den Bundespräsidenten. Der soll ja eigentlich Gesetze vor Ausfertigung auf deren Verfassungstreue prüfen.
Leider ist er halt ein Lappen ¯\_(ツ)_/¯
Ich glaube ein Lappen zu sein ist eine der Vorbedingungen die ein Kandidat erfüllen muss um zur Wahl aufgestellt zu werden. Geht auch irgendwie aus dem hervor wer ihn wählt und einsetzt.
Für mich war es spätestens abzusehen als man beschlossen hat, dass nur noch 1% der Verteidigungsausgaben aus dem regulären Haushalt gezahlt werden sollen und der Rest über das Sondervermögen.
Wenn das erklärte Ziel ist langfristig 2% (vielleicht sogar mehr oder zumindest sagen wir Mal >1,5%) auszugeben, dann hätte man die Grenze höher setzen müssen.
Der einzige Grund die Schwelle so niedrig zu setzen ist, um kosten auszulagern damit man mehr Spielraum für eigene Interessen hat.
Das Verteidigungsdingens und das Sondervermögen sind aber zwei paar Schuhe. Das Verteidigungsdingens ist ja quasi eine generelle Befreiung von der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben.
Das Sondervermögen und dessen Nutzung wandern ja hier vor’s BVerfG, weil da falsches Spiel getrieben wird. Und da darf man ja sehr gespannt sein. Ich habe damals™ gesagt, dass der größte handwerkliche Fehler der Grünen war (gut, mal abgesehen davon, dass sie sich überhaupt darauf eingelassen haben und nicht einfach die Schuldenbremse generell gekillt haben), dass sie die Definition von zusätzlichen Investitionen nur in die Gesetzesbegründung und nicht in das Gesetz geschrieben haben. Mal schauen, wie das BVerfG das so sieht.
kosten auszulagern damit man mehr Spielraum für eigene Interessen hat.
Ebenso die Instandhaltung der Brücken. Das muss aus dem regulären Haushalt kommen.
Es fing aber schon damit an, dass Wohngeld durch die Kommunen bezahlt wird, damit der Bund die Euro Verschuldungsnorm erfüllen konnte.
Wer ausser dem Wähler könnte da grundlegend etwas verbessern?
Ist für Verteidigungsabgaben die Schuldenbremse nicht sowieso faktisch abgeschafft worden?
Stimmt, aber die Frage ist welcher Anteil der Ausgaben regulär geplant wird und welcher über Sondervermögen und Schulden.
Es ist vollkommen ok, wenn man sagt, dass es aufgrund der aktuellen Lage außergewöhnliche Sonderausgaben braucht, aber der reguläre Verteidigungsetat sollte weiterhin regulär finanziert werden. Und da waren wir glaube ich selbst in den absolut niedrigsten Zeiten über 1%.
Die Festlegung der Grenze bestimmt also nur in welcher Bilanz die Kosten auftauchen.
Sehr gut.
Anderer Post zum selben Thema: https://feddit.org/post/25410103







