Strafverschärfend wertete das Gericht hingegen unter anderem das Hinwegsetzen über das staatliche Gewaltmonopol aus politischen Überzeugungen.
Am Urteilstag ermöglichte die Polizei erneut den anreisenden Neonazis den Zutritt zum Gericht, obwohl sich bereits zwei Stunden zuvor an beiden Eingängen Antifaschist*innen in die Warteschlangen gestellt hatten. Doch die Unterstützer von S. seien an den Warteschlangen vorbei in das Gebäude gebracht worden.
Wenn das staatliche Gewaltmonopol bestimmte Gruppen wie Antifaschist*innen oder Queers nicht mehr oder weniger schützt, dann ist das Hinwegsetzen darüber nur noch Notwehr. Vor allem wenn man das, was der Nazi da mit seinem Messer als Notwehr (noch nicht einmal Notwehrexzess!) werten will.
Hier im Taz-Artikel wird erwähnt, dass sie einen Hammer als Waffe dabei hatten, was im ND-Artikel bequemerweise ausgelassen wird.
Ein Messer hätten sie aber nicht dabei gehabt und auch ein mitgebrachter Hammer sollte nur Drohkulisse sein.
Auch wenn ich Sympathien für die Antifas habe, was soll der Rechtsstaat hier anders machen? Es gibt genug Urteile, in denen man den Gerichten einen rechten Bias unterstellen könnte, hier ist es jedoch nur eine konsequente Anwendung des Notwehrrechts. Dann sollen sie solche Aktionen halt besser planen. Immerhin leben sie noch, das hätte weitaus schlimmer ausgehen können.
Das der Hammer in dem Artikel nicht erwähnt wurde ist… unglücklich.
was soll der Rechtsstaat hier anders machen? In dem konkreten Fall? Wahrscheinlich nichts.
Generell? Hier wäre mehr Prävention und ein verstärktes Vorgehen gegen Rechts deutlich angebrachter um erst gar kein Klima entstehen zu lassen in dem sich (vermutlich) ansonsten anständige Menschen zu solchen Aktionen genötigt fühlen.




