Nach einer Auseinandersetzung zwischen zwei Antifaschisten und einem Mitglied der neonazistischen Partei »Dritter Weg« wurden die beiden schwer verletzten Antifaschisten nun zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Ein Messer hätten sie aber nicht dabei gehabt und auch ein mitgebrachter Hammer sollte nur Drohkulisse sein.
Auch wenn ich Sympathien für die Antifas habe, was soll der Rechtsstaat hier anders machen? Es gibt genug Urteile, in denen man den Gerichten einen rechten Bias unterstellen könnte, hier ist es jedoch nur eine konsequente Anwendung des Notwehrrechts. Dann sollen sie solche Aktionen halt besser planen. Immerhin leben sie noch, das hätte weitaus schlimmer ausgehen können.
Das der Hammer in dem Artikel nicht erwähnt wurde ist… unglücklich.
was soll der Rechtsstaat hier anders machen?
In dem konkreten Fall? Wahrscheinlich nichts.
Generell? Hier wäre mehr Prävention und ein verstärktes Vorgehen gegen Rechts deutlich angebrachter um erst gar kein Klima entstehen zu lassen in dem sich (vermutlich) ansonsten anständige Menschen zu solchen Aktionen genötigt fühlen.
Hier im Taz-Artikel wird erwähnt, dass sie einen Hammer als Waffe dabei hatten, was im ND-Artikel bequemerweise ausgelassen wird.
Auch wenn ich Sympathien für die Antifas habe, was soll der Rechtsstaat hier anders machen? Es gibt genug Urteile, in denen man den Gerichten einen rechten Bias unterstellen könnte, hier ist es jedoch nur eine konsequente Anwendung des Notwehrrechts. Dann sollen sie solche Aktionen halt besser planen. Immerhin leben sie noch, das hätte weitaus schlimmer ausgehen können.
Das der Hammer in dem Artikel nicht erwähnt wurde ist… unglücklich.
Generell? Hier wäre mehr Prävention und ein verstärktes Vorgehen gegen Rechts deutlich angebrachter um erst gar kein Klima entstehen zu lassen in dem sich (vermutlich) ansonsten anständige Menschen zu solchen Aktionen genötigt fühlen.