Nach einer Auseinandersetzung zwischen zwei Antifaschisten und einem Mitglied der neonazistischen Partei »Dritter Weg« wurden die beiden schwer verletzten Antifaschisten nun zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Strafverschärfend wertete das Gericht hingegen unter anderem das Hinwegsetzen über das staatliche Gewaltmonopol aus politischen Überzeugungen.
Am Urteilstag ermöglichte die Polizei erneut den anreisenden Neonazis den Zutritt zum Gericht, obwohl sich bereits zwei Stunden zuvor an beiden Eingängen Antifaschist*innen in die Warteschlangen gestellt hatten. Doch die Unterstützer von S. seien an den Warteschlangen vorbei in das Gebäude gebracht worden.
Wenn das staatliche Gewaltmonopol bestimmte Gruppen wie Antifaschist*innen oder Queers nicht mehr oder weniger schützt, dann ist das Hinwegsetzen darüber nur noch Notwehr. Vor allem wenn man das, was der Nazi da mit seinem Messer als Notwehr (noch nicht einmal Notwehrexzess!) werten will.
Wenn das staatliche Gewaltmonopol bestimmte Gruppen wie Antifaschist*innen oder Queers nicht mehr oder weniger schützt, dann ist das Hinwegsetzen darüber nur noch Notwehr. Vor allem wenn man das, was der Nazi da mit seinem Messer als Notwehr (noch nicht einmal Notwehrexzess!) werten will.