Pünktlich zu Weihnachten war sie plötzlich wieder da: die Eisbachwelle in München. Unbekannte hatten sie mit einer Rampe wiederhergestellt. Doch die Feuerwehr baute sie jetzt wieder ab - zum Leidwesen der Surfer.
Im Hintergrund stehen da wohl auch Haftungsfragen. Die Stadt hatte einen Antrag des Surf Clubs geprüft.
Für einen sogenannten wasserrechtlichen Versuch, etwa eine Rampe im Eisbach, hatte der Surf Club München gemeinsam mit der Interessengemeinschaft Surfen (IGSM) und Privatpersonen einen Antrag beim städtischen Klima- und Umweltschutzreferat gestellt. Zuletzt wurde aber bekannt, dass die Antragsteller das Verfahren abbrechen, wie der Surf Club München am Donnerstag in einer Presseerklärung mitteilte.
Grund dafür sei “nicht mangelnde Kooperationsbereitschaft, sondern eine behördliche Auflagenpraxis, die faktisch auf Verhinderung angelegt ist”, so der Surf Club. Der wasserrechtliche Versuch würde mit ungewöhnlich hohen Auflagen überzogen werden. Dazu gehören würden eine vollständige Haftungsabwälzung, permanente Bereitschaften, technische Nachweise auf dem Niveau von Brücken- oder Staubauwerkerrichtungen, Bauzäune und ein Surfverbot trotz Welle während des Versuchs.
Sollten die Auflagen allein für den Versuch tatsächlich so hoch gewesen sein, ist das von einem kleinen Verein natürlich kaum zu stemmen.
Aber: Ich kann auch verstehen, dass der zuständige Mitarbeiter der Stadt eine Genehmigung scheut, wenn es sich mit der Haftung so verhält, wie die SZ es beschreibt (und er keine Deckung durch seinen Dienstherrn bekommt):
Besondere Wucht bekommt die Haftungsfrage dadurch, dass für einen Unfall nicht die Kommune, sondern der jeweils verantwortliche Mitarbeiter der Stadt persönlich geradestehen müsste. Das erklärt auch, warum die Stadt es nicht zulässt, dass die Surfer selbst ein Brett in den Eisbach einbauen. Das hatten diese bereits erfolgreich gemacht und die Welle so wieder aufgebaut. Doch jeder neue Einbau, der die Strömung gezielt formt, würde die Haftungsfrage entscheidend verändern.
Der Eisbach hätte dann keine natürliche Welle mehr, sondern würde als künstlich geschaffene Anlage gelten. Eine solche müsste genehmigt, und die Verantwortung müsste von einem Betreiber übernommen werden. Beides bedingt eine Haftung. Das für wasserrechtliche Fragen verantwortliche Umweltreferat erklärt, dass eine rechtliche Prüfung erst begonnen werden könne, wenn klar sei, mit welchem Mittel die Welle wieder zum Laufen gebracht werde. Erst dann könne man sich offiziell zu Haftungsfragen äußern.
Das für wasserrechtliche Fragen verantwortliche Umweltreferat erklärt, dass eine rechtliche Prüfung erst begonnen werden könne, wenn klar sei, mit welchem Mittel die Welle wieder zum Laufen gebracht werde. Erst dann könne man sich offiziell zu Haftungsfragen äußern.
Ernsthaft? Kann doch nicht sein, dass die sich so einfach aus der Affäre ziehen.
Können die etwa nicht hypothetisch prüfen, bei welchen der möglichen Mitteln welche Haftungsfolgen resultieren?
Bzw. einfach allgemein prüfen welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen um die Haftung klarer und geringer zu gestalten?
Zum Beispiel bestimmte Benutzungszeiten und ansonsten wird die Vorrichtung entfernt und es wird explizit von der Stadt eine Benutzung außerhalb der Zeiten bzw. mit anderen Vorrichtungen verboten mit hohen Strafen.
Oder es baulich so gestalten, dass wirklich nur berechtigte Personen die Vorrichtung anbringen können und diese dann persönlich haften wenn sie außerhalb der Nutzungszeiten benutzt wird.
Im Hintergrund stehen da wohl auch Haftungsfragen. Die Stadt hatte einen Antrag des Surf Clubs geprüft.
Sollten die Auflagen allein für den Versuch tatsächlich so hoch gewesen sein, ist das von einem kleinen Verein natürlich kaum zu stemmen.
Aber: Ich kann auch verstehen, dass der zuständige Mitarbeiter der Stadt eine Genehmigung scheut, wenn es sich mit der Haftung so verhält, wie die SZ es beschreibt (und er keine Deckung durch seinen Dienstherrn bekommt):
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Ernsthaft? Kann doch nicht sein, dass die sich so einfach aus der Affäre ziehen.
Können die etwa nicht hypothetisch prüfen, bei welchen der möglichen Mitteln welche Haftungsfolgen resultieren?
Bzw. einfach allgemein prüfen welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen um die Haftung klarer und geringer zu gestalten?
Zum Beispiel bestimmte Benutzungszeiten und ansonsten wird die Vorrichtung entfernt und es wird explizit von der Stadt eine Benutzung außerhalb der Zeiten bzw. mit anderen Vorrichtungen verboten mit hohen Strafen.
Oder es baulich so gestalten, dass wirklich nur berechtigte Personen die Vorrichtung anbringen können und diese dann persönlich haften wenn sie außerhalb der Nutzungszeiten benutzt wird.