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    13 days ago

    Das für wasserrechtliche Fragen verantwortliche Umweltreferat erklärt, dass eine rechtliche Prüfung erst begonnen werden könne, wenn klar sei, mit welchem Mittel die Welle wieder zum Laufen gebracht werde. Erst dann könne man sich offiziell zu Haftungsfragen äußern.

    Ernsthaft? Kann doch nicht sein, dass die sich so einfach aus der Affäre ziehen.

    Können die etwa nicht hypothetisch prüfen, bei welchen der möglichen Mitteln welche Haftungsfolgen resultieren?

    Bzw. einfach allgemein prüfen welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen um die Haftung klarer und geringer zu gestalten?

    Zum Beispiel bestimmte Benutzungszeiten und ansonsten wird die Vorrichtung entfernt und es wird explizit von der Stadt eine Benutzung außerhalb der Zeiten bzw. mit anderen Vorrichtungen verboten mit hohen Strafen.

    Oder es baulich so gestalten, dass wirklich nur berechtigte Personen die Vorrichtung anbringen können und diese dann persönlich haften wenn sie außerhalb der Nutzungszeiten benutzt wird.