• trollercoaster@sh.itjust.works
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    7 days ago

    Sag bloß, der Herr Schickhose hat sich Störe bestellt. Wenn Du die wieder loswerden willst, hätte ich da einen Tipp für Dich:

    Entstördienst

      • CyberEgg@discuss.tchncs.de
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        7 days ago
        1. Blaulicht und Martinshorn verleihen keine Sonderrechte (§35 STVO), sondern Wegerecht nach §38 STVO.
        2. Wenn ich mich richtig erinnere, sind Entstörungsdienste der Fernwärme-, Gas-, Strom- und Wasserversorger Teil des kommunalen Katastrophen- bzw. Zivilschutzes.