Blaulicht und Martinshorn verleihen keine Sonderrechte (§35 STVO), sondern Wegerecht nach §38 STVO.
Wenn ich mich richtig erinnere, sind Entstörungsdienste der Fernwärme-, Gas-, Strom- und Wasserversorger Teil des kommunalen Katastrophen- bzw. Zivilschutzes.
HLI dass es einen Entstörungsdienst gibt der Sonderrechte hat.
Ist wahrscheinlich irgendwas mit Gas. Wenn da der Stör drin ist, muss es schnell gehen.