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2·7 days ago- Blaulicht und Martinshorn verleihen keine Sonderrechte (§35 STVO), sondern Wegerecht nach §38 STVO.
- Wenn ich mich richtig erinnere, sind Entstörungsdienste der Fernwärme-, Gas-, Strom- und Wasserversorger Teil des kommunalen Katastrophen- bzw. Zivilschutzes.

