Die gesetzliche Krankenversicherung steckt in den roten Zahlen. SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis schlägt deshalb eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vor. Geht es nach ihm, könnte sie um rund 2500 Euro steigen.
Der eine fühlt sich nach der Einnahme von Zuckerkugeln besser und zählt diese bis zum Nachweis eines Schadens zur bestmöglichen Gedundheitsleistung. Ein anderer fordert einen wissenschaftlichen Nachweis um dies zu einer Gedundheitdleistung zu zählen.
Jetzt lass uns bitte nicht so tun, als wäre eine Laienmeinung und evidenzbasierte Forschung auch nur ansatzweise gleichwertig.
Was eine notwendige Behandlung ist, entscheiden Ärzte*innen im Einzelfall. Natürlich kann man einen Katalog schreiben, welche Behandlungen zugelassen werden und ggf Möglichkeiten für Ausnahmesituationen definieren, aber das ist eine andere Diskussion (die ich mangels Fachkenntnis auch nicht führen könnte).
Was eine notwendige Behandlung ist, entscheiden Ärzte*innen im Einzelfall
Und da liegt die Krux, die der Vorposter angesprochen hat: zwischen “notwendig” und “bestmöglich” klafft eine nicht definierte und wahrscheinlich auch nicht definierbare Lücke.
Ich sehe da keine Crux. Die bestmögliche Behandlung ist notwendig. Bestmöglich heißt doch schlicht “löst das Problem möglichst nachhaltig und beugt bestenfalls erneutem Auftreten/Folgeproblemen vor”. Das ist mMn notwendig.
Jetzt lass uns bitte nicht so tun, als wäre eine Laienmeinung und evidenzbasierte Forschung auch nur ansatzweise gleichwertig.
Es sollte keine Gleichwertigkeit herstellen, sondern die breite der unterschiedlichen Auffassungen darstellen.
Natürlich kann man einen Katalog schreiben, welche Behandlungen zugelassen werden und ggf Möglichkeiten für Ausnahmesituationen definieren,…
Der Katalog existiert schon. Allerdings als Leistungskatalog, den alle Krankenkassen anbieten müssen.
Wieso sollte man jedoch verbieten eine zusätzliche Versicherung anzubieten, die einem die Kosten für Zuckerkugeln erstattet?
Sofern das Geschäftsmodell nicht defizitiär oder unlauter ist, sehe ich kein Problem darin.
Durch den Leistungskatalog ist die bestmögliche Gesundheitsversorgung durch Experten ja bereits festgelegt.
Jetzt lass uns bitte nicht so tun, als wäre eine Laienmeinung und evidenzbasierte Forschung auch nur ansatzweise gleichwertig.
Was eine notwendige Behandlung ist, entscheiden Ärzte*innen im Einzelfall. Natürlich kann man einen Katalog schreiben, welche Behandlungen zugelassen werden und ggf Möglichkeiten für Ausnahmesituationen definieren, aber das ist eine andere Diskussion (die ich mangels Fachkenntnis auch nicht führen könnte).
Und da liegt die Krux, die der Vorposter angesprochen hat: zwischen “notwendig” und “bestmöglich” klafft eine nicht definierte und wahrscheinlich auch nicht definierbare Lücke.
Ich sehe da keine Crux. Die bestmögliche Behandlung ist notwendig. Bestmöglich heißt doch schlicht “löst das Problem möglichst nachhaltig und beugt bestenfalls erneutem Auftreten/Folgeproblemen vor”. Das ist mMn notwendig.
Es sollte keine Gleichwertigkeit herstellen, sondern die breite der unterschiedlichen Auffassungen darstellen.
Der Katalog existiert schon. Allerdings als Leistungskatalog, den alle Krankenkassen anbieten müssen.
Wieso sollte man jedoch verbieten eine zusätzliche Versicherung anzubieten, die einem die Kosten für Zuckerkugeln erstattet? Sofern das Geschäftsmodell nicht defizitiär oder unlauter ist, sehe ich kein Problem darin. Durch den Leistungskatalog ist die bestmögliche Gesundheitsversorgung durch Experten ja bereits festgelegt.
Alles an Homöopathie und “Alternativmedizin” ist unlauter.