Willet sass Ende 2024 während 70 Tagen im Schaffhauser Gefängnis in Untersuchungshaft, da er verdächtigt wurde, in die vorsätzliche Tötung einer 64-jährigen Amerikanerin auf dem Merishauser Randen involviert zu sein. Scheinbare Druckstellen am Hals der Verstorbenen liessen den Verdacht aufkommen, Willet hätte beim Tod der Amerikanerin nachgeholfen.
Der Verdacht hat sich schlussendlich aber nicht erhärtet, weshalb Willet im Dezember 2024 aus der Untersuchungshaft entlassen wurde.
Doch, sollte man schon weiterverwenden. Selbstmord ist etwas, das man nicht beschönigen darf.
Und in den allermeisten Fällen ist es auch noch extremst verabscheuungswürdig, was dabei hinterlassen wird, z.B. ungeklärte Verantwortung für eine besonders entstellte Leiche, riesige Schadenersatz-Rechnungen an die Erben usw.
Kann man so glauben. Das steht zwar jedweder aktuellen Lehrmeinung entgegen, hilft nicht bei der Prävention und ist den Betroffenen gegenüber einfach nur respektlos, aber du siehst die Dinge halt anders.
Nur laber mich mit dem Scheiß bitte nicht zu.
Lehrmeinungen können halt auch einfach FALSCH sein.
Neigen aber dazu, gegen richtig zu konvergieren.
Von körperlicher Selbstbestimmung hälst du nichts? Bist du auch gegen Abtreibungen?
Doch, aber dieser Aspekt ist eben nicht der einzige relevante bei dem Thema.
Jetzt darfst du gerne meinen Beitrag weiterlesen.
Ein Glück, dass das Bundesverfassungsgericht das anders sieht als du.
Da der Tod zum Leben dazugehört, gehört zum selbstbestimmten Leben auch ein selbstbestimmter Tod.