Willet sass Ende 2024 während 70 Tagen im Schaffhauser Gefängnis in Untersuchungshaft, da er verdächtigt wurde, in die vorsätzliche Tötung einer 64-jährigen Amerikanerin auf dem Merishauser Randen involviert zu sein. Scheinbare Druckstellen am Hals der Verstorbenen liessen den Verdacht aufkommen, Willet hätte beim Tod der Amerikanerin nachgeholfen.
Der Verdacht hat sich schlussendlich aber nicht erhärtet, weshalb Willet im Dezember 2024 aus der Untersuchungshaft entlassen wurde.
Ein Glück, dass das Bundesverfassungsgericht das anders sieht als du.
Da der Tod zum Leben dazugehört, gehört zum selbstbestimmten Leben auch ein selbstbestimmter Tod.