Eine Studie zeigt, dass die Polizei ein strukturelles Problem mit Diskriminierung hat. Ob die Bundesregierung daran etwas ändert, scheint fraglich.

  • Regenschirm@feddit.org
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    1 month ago

    Nein der Anwendungsbereich des AGG ist hier nicht eröffnet. Dein zitierter Text gilt nur in diesem Zusammenhang mit §2 AGG. Eine Konkretisierung im AGG wäre auch nicht notwendig, da sich ein Diskriminierungsschutz vor Beamten aus dem Grundgesetz ableiten lässt. Edit: sofern nicht spezialgesetzlich in den beamtengesetzen schon vorhanden

    • Successful_Try543@feddit.org
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      1 month ago

      Nein der Anwendungsbereich des AGG ist hier nicht eröffnet.

      Wie passt das mit dem ersten Satz des von mir zitierten §24 AGG zusammen?

      • Regenschirm@feddit.org
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        1 month ago

        §24 gilt in den Fällen des §2, wovon keiner hier einschlägig sein dürfte. So passt das zusammen.

        • Successful_Try543@feddit.org
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          1 month ago

          Ach so. Danke. Das “hier” bezieht sich also auf den Zeitungsartikel (mit Ausnahme des Satzes über Homosexualität) und nicht auf den §24 AGG.