Wer in Deutschland es wagt, ein digitales Nahverkehrsticket samt QR-, Aztec- oder Ähnlichen druckbaren Codes auszudrucken, wird oft als Schwarzfahrer eingestuft – eine Straftat. Ein Amtsgericht sieht das laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nun anders.
auch wenns die analoge Chipkarte ist, ist der kauf leider an ein Abo gekoppelt. Zahlung ist „digital“ über die Bank und (jedenfalls bei mir in der Region) nicht Bar möglich
Ah, das stimmt, ja. Ich dachte, es geht nur darum, keine App oder Handy zu benötigen…