Wer in Deutschland es wagt, ein digitales Nahverkehrsticket samt QR-, Aztec- oder Ähnlichen druckbaren Codes auszudrucken, wird oft als Schwarzfahrer eingestuft – eine Straftat. Ein Amtsgericht sieht das laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nun anders.
Ah, das stimmt, ja. Ich dachte, es geht nur darum, keine App oder Handy zu benötigen…