Wer in Deutschland es wagt, ein digitales Nahverkehrsticket samt QR-, Aztec- oder Ähnlichen druckbaren Codes auszudrucken, wird oft als Schwarzfahrer eingestuft – eine Straftat. Ein Amtsgericht sieht das laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nun anders.
korrekt.
aber das gleiche problem hast du auch, wenn der qr code auf einem handy-display dargestellt wird.
Stimmt.
Die Apps der DE-Ticket Anbieter müssten dann das einloggen auf mehreren Geräten gleichzeitig unterbinden. Das tun bestimmt die wenigsten.
Eben. Es können ja beide mit dem gleichen Account auf unterschiedlichen Geräten eingeloggt sein.
Nope. Zumindest die DB App lässt das Ticket nur auf einem Gerät pro Account zu. Ohne, dass du du das bei Gerät A entfernst, kann es nicht auf Gerät B geladen werden.
Also ich konnte mein Ticket parallel in meiner regionalen Nahverkehrsapp als auch im DB Navigator hinzufügen.
Oha. Was tut da der Kunde, dem sein Handy gestern kaputtgegangen ist? Bis zum Monatsende nicht mehr zur Arbeit fahren?
Joa. Genau das selbe, was du auch machen musst, wenn du keinen Akku mehr hast, oder die DB App nicht mehr will.
Harte Zeiten bei der DB.
Andere Apps können das kundenfreundlicher.
Du kannst doch den selben QR-Code auch in jeder beliebigen Wallet-App haben.