Wer in Deutschland es wagt, ein digitales Nahverkehrsticket samt QR-, Aztec- oder Ähnlichen druckbaren Codes auszudrucken, wird oft als Schwarzfahrer eingestuft – eine Straftat. Ein Amtsgericht sieht das laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nun anders.
Oha. Was tut da der Kunde, dem sein Handy gestern kaputtgegangen ist? Bis zum Monatsende nicht mehr zur Arbeit fahren?
Joa. Genau das selbe, was du auch machen musst, wenn du keinen Akku mehr hast, oder die DB App nicht mehr will.
Harte Zeiten bei der DB.
Andere Apps können das kundenfreundlicher.