Wer in Deutschland es wagt, ein digitales Nahverkehrsticket samt QR-, Aztec- oder Ähnlichen druckbaren Codes auszudrucken, wird oft als Schwarzfahrer eingestuft – eine Straftat. Ein Amtsgericht sieht das laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nun anders.
Stimmt.
Die Apps der DE-Ticket Anbieter müssten dann das einloggen auf mehreren Geräten gleichzeitig unterbinden. Das tun bestimmt die wenigsten.