Der AfD-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der AfD Frankfurt (Oder), Wilko Möller, muss sich ab Ende Januar 2026 vor Gericht wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landgerichts vom Montag hervor.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wirft Möller vor, im Brandenburger Landtagswahlkampf 2024 öffentlich verbotene Kennzeichen verwendet zu haben. Bereits im August wurde Anklage erhoben.

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  • Ephera@lemmy.ml
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    9 hours ago

    Bin gespannt auf das Urteil. Ich halte es für absolut angemessen von Politikern zu verlangen, dass sie sich über die politische Wirkung ihrer politischen Plakate Gedanken machen, und dass sie dabei auch verbotene politische Symbole wiedererkennen sollten. Wenn das nicht mit unseren aktuellen Gesetzen verargumentiert werden kann, finde ich, sollten diese entsprechend angepasst werden.

    Und in diesem Fall ist es ja nochmal härter. Der Kollege ist freiwillig Mitglied einer Partei, die sich regelmäßige Nazi-Vergleiche gefallen lassen muss. Wenn er sich davon distanzieren wöllte, würde er alles doppelt und dreifach darauf prüfen, dass da keine Nazi-Symbole vorkommen und vielleicht auch z.B. keine arische Familie.
    Also in gewisser Weise hat er aufgrund seiner politischen Haltung nochmal eine viel stärkere Sorgfaltspflicht und sollte sich der Problematik auch viel eher bewusst sein.

    • squaresinger@lemmy.world
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      8 hours ago

      Genau das. Das Plakat hätte sich ja auch trivial ohne der Nazi-Geste machen lassen. Hätten sie sich z.B. beide Hände gereicht, dann hätte es kein Problem gegeben.

      Ein Nazi-Parteimitglied kennt Nazi-Symbole und verwendet die nicht unabsichtlich.