Der AfD-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der AfD Frankfurt (Oder), Wilko Möller, muss sich ab Ende Januar 2026 vor Gericht wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landgerichts vom Montag hervor.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wirft Möller vor, im Brandenburger Landtagswahlkampf 2024 öffentlich verbotene Kennzeichen verwendet zu haben. Bereits im August wurde Anklage erhoben.
[…]



Genau das. Das Plakat hätte sich ja auch trivial ohne der Nazi-Geste machen lassen. Hätten sie sich z.B. beide Hände gereicht, dann hätte es kein Problem gegeben.
Ein Nazi-Parteimitglied kennt Nazi-Symbole und verwendet die nicht unabsichtlich.