Ein 19-Jähriger ist am Donnerstag am Amtsgericht Freiburg wegen Beleidigung eines Soldaten verurteilt worden. Seine Kritik an der Bundeswehr ging dem Gericht zu weit.
Das “richtige” Meme ist schon hart dumm und definitiv beleidigend.
Laut Artikel war das frei zitiert
“Na, Kinder? Wer von euch will an der Ostfront sterben?”
und
“Oh, der SS Sigi ruft an. Da muss ich kurz rangehen”
Ich sehe da nicht wirklich die Beleidigung. Höchstens beim zweiten, wenn man das so interpretiert, dass der Angerufene auch bei der SS ist. Ist aber nicht die einzig sinnvolle Interpretation.
Höchstens beim zweiten, wenn man das so interpretiert, dass der Angerufene auch bei der SS ist.
Es wird dich jetzt überraschen, aber “SS-Siggi” war nie bei der SS. Er war einer der prominenten Köpfe der NPD / “Die Rechte” und anderer Neo-Nazi-Gruppierungen im Ruhrgebiet.
Gegenfrage: Warum sollte es keine Beleidigung sein, wenn du ein Foto von jemandem machst und der Person dann unterstellst, dass sie Anrufe von einem der notorischsten Neonazis Deutschlands bekommt?
Setzt du die Unschuldsvermutung immer aus, oder nur, wenn es um Offiziere geht? /s
Weil da keine Privatperson fotografiert wurde, sondern eine Person in der Rolle eines Werbetrommlers fürs Militär. Und dass es Nazis in der Bundeswehr gibt ist jetzt auch nicht so weit hergeholt wie “dieser Privatmensch pflegt Beziehungen zu Nazis”.
Die Unschuldsvermutung gilt bekannterweise nur vor Gericht und hier hat dann sogar ein Gericht entschieden, dass der Angeklagte schuldig ist und der ist da ja sogar geständig. Worauf willst du hinaus?
Ok, dann werf ich dir halt interessiertes Denken vor. Du gehst halt einfach davon aus, dass es als persönliche Beleidigung gemeint war und ich halte das für unschlüssig.
Edit: Und woher ziehst du, dass er “geständig” war? Laut Artikel wollte er
Mit den sogenannten Memes […] gegen die Bundeswehr und ihre Besuche an Schulen protestieren.
Das schließt nicht die Absicht einer persönlichen Beleidigung mit ein.
Laut Artikel war das frei zitiert
und
Ich sehe da nicht wirklich die Beleidigung. Höchstens beim zweiten, wenn man das so interpretiert, dass der Angerufene auch bei der SS ist. Ist aber nicht die einzig sinnvolle Interpretation.
Es wird dich jetzt überraschen, aber “SS-Siggi” war nie bei der SS. Er war einer der prominenten Köpfe der NPD / “Die Rechte” und anderer Neo-Nazi-Gruppierungen im Ruhrgebiet.
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Gegenfrage: Warum sollte es keine Beleidigung sein, wenn du ein Foto von jemandem machst und der Person dann unterstellst, dass sie Anrufe von einem der notorischsten Neonazis Deutschlands bekommt?
Setzt du die Unschuldsvermutung immer aus, oder nur, wenn es um Offiziere geht? /s
Weil da keine Privatperson fotografiert wurde, sondern eine Person in der Rolle eines Werbetrommlers fürs Militär. Und dass es Nazis in der Bundeswehr gibt ist jetzt auch nicht so weit hergeholt wie “dieser Privatmensch pflegt Beziehungen zu Nazis”.
Die Unschuldsvermutung gilt bekannterweise nur vor Gericht und hier hat dann sogar ein Gericht entschieden, dass der Angeklagte schuldig ist und der ist da ja sogar geständig. Worauf willst du hinaus?
Ok, dann werf ich dir halt interessiertes Denken vor. Du gehst halt einfach davon aus, dass es als persönliche Beleidigung gemeint war und ich halte das für unschlüssig.
Edit: Und woher ziehst du, dass er “geständig” war? Laut Artikel wollte er
Das schließt nicht die Absicht einer persönlichen Beleidigung mit ein.