• JensSpahnpasta@feddit.org
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    4 days ago

    Die Unschuldsvermutung gilt bekannterweise nur vor Gericht und hier hat dann sogar ein Gericht entschieden, dass der Angeklagte schuldig ist und der ist da ja sogar geständig. Worauf willst du hinaus?

    • Prunebutt@slrpnk.net
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      4 days ago

      Ok, dann werf ich dir halt interessiertes Denken vor. Du gehst halt einfach davon aus, dass es als persönliche Beleidigung gemeint war und ich halte das für unschlüssig.

      Edit: Und woher ziehst du, dass er “geständig” war? Laut Artikel wollte er

      Mit den sogenannten Memes […] gegen die Bundeswehr und ihre Besuche an Schulen protestieren.

      Das schließt nicht die Absicht einer persönlichen Beleidigung mit ein.