Eine Daimler-Abteilungsleiterin klagte auf Gleichbehandlung bei der Bezahlung. Das Bundesarbeitsgericht gab ihr im Wesentlichen Recht.
Eine Daimler-Abteilungsleiterin klagte auf Gleichbehandlung bei der Bezahlung. Das Bundesarbeitsgericht gab ihr im Wesentlichen Recht.
Viele Baumärkte bieten Tiefpreis-Garantien an. Um nicht bei allen Produkten mitziehen zu müssen, ist man in einigen Bereichen dazu übergegangen, eigene Artikelnummern und spezielle Sets zu verkaufen, die es exklusiv nur bei diesem Laden gibt.
Beispiel: Dehner verkauft die Felcro Heckenschere nur im Set mit einer Ersatzklinge. Bei Hornbach gibt’s Schere und Klinge nicht als Set, sondern nur einzeln zu kaufen. Das sind dann völlig grundverschiedene Artikel, bei denen natürlich nicht die Tiefpreisgarantie gilt.
Wenn es Schule machen sollte, dass viele Arbeitnehmer den Rechtsweg einlegen und auf gleiche Bezahlung klagen, so vermute ich, dass es bei den Jobbeschreibungen bald ähnliche Konstrukte geben wird. Dann ist Mareike Marketingleiterin zusätzlich zur Abteilungsleitung für die Ergonomie am Arbeitsplatz verantwortlich, Carlo Controllingleiter übernimmt die Arbeitssicherheit und Inge ITleiterin koordiniert die Gebäudereinigung. Plötzlich sind es keine drei vergleichbaren Stellen mehr, sondern GRUNDVERSCHIEDENE Profile, zwischen denen ein Benchmarking gar nicht mehr möglich ist.
Ich glaub die einzige Alternative sind solide Tarifverträge und Arbeitnehmervertretung, die drauf achten, dass das auch fair ist